Bei Vollprothesenträgern können progressiv verlaufende Zahnfleischerkrankungen auftreten. Deshalb sollte auch ein Vollprothesenträger einmal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung in Anspruch nehmen. Auch der Gesetzgeber fordert deshalb für die Bonusberechnung den Nachweis der jährlichen Untersuchung. Wird diese Untersuchung nicht nachgewiesen, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen bei der Versorgung mit Zahnersatz lediglich 50% der Vertragskosten übernehmen.