Es kann vorkommen, dass eine neue Prothese nicht gleich richtig passt oder sich Druckstellen bilden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie zunächst nochmals Ihre Zahnarztpraxis aufsuchen, damit der Mangel behoben werden kann. Vielleicht sind dafür auch zwei oder drei Termine nötig. Geben Sie in jedem Fall Ihrer Zahnärztin ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung. Denn rechtlich gilt: Ihre Zahnärztin übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten für die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewährleistung für die angefertigte Arbeit. Innerhalb dieses Zeitraumes muss sie die Erneuerung oder Wiederherstellung bei Mängeln kostenfrei durchführen.