Ja. Ihr Zahnarzt ist zur umfassenden Dokumentation verpflichtet. Aus der Dokumentation müssen sich alle wichtigen Punkte der Krankengeschichte, der Diagnose, Therapie und sonstigen Behandlungsmaßnahmen ergeben. Nach der gängigen Rechtsprechung müssen die Krankenunterlagen für den Patienten lesbar und nachvollziehbar sein. Der Patient hat aber keinen Anspruch auf Vorlage einer maschinengeschriebenen Abschrift der Unterlagen unter Aufschlüsselung der Kürzel der Facharztausdrücke.