Es gibt bisher keine wissenschaftlichen Beweise für mögliche gesundheitliche Risiken. Dennoch sollte aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes bei
- Kindern bis zum 6. Lebensjahr
- bei Schwangeren
- bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion
keine Amalgamfüllungen gelegt werden. In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen auch die kosten für alternative Füllungsmaterialien.
Bereits vorhandene, noch intakte Amalgamfüllungen sollen nicht durch andere Füllungen ersetzt werden.