Kosten für Hypnoseleistungen, die durch Zahnärzte erbracht werden, können die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernehmen. In Ausnahmefällen, z. B. bei Unverträglichkeiten gegenüber allen verfügbaren Lokalanästhetika müsste eine individuelle Prüfung vorgenommen werden. Derartige Fälle sind uns bisher aber nicht bekannt.