Nur bei schweren Fehlbildungen, zu deren Behandlung sowohl eine kieferorthopädische als auch eine kieferchirurgische Maßnahme notwendig ist, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.
Nur bei schweren Fehlbildungen, zu deren Behandlung sowohl eine kieferorthopädische als auch eine kieferchirurgische Maßnahme notwendig ist, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.