Durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen lassen sich krankhafte Veränderungen der Zähne, des Zahnfleisches und der gesamten Mundschleimhaut früh erkennen. Wird eine Zahnkrankheit rechtzeitig erkannt, sind in der Regel nur kleine zahnärztliche Eingriffe notwendig. Deshalb sollte in eigenem Interesse mindestens einmal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung erfolgen. Der Gesetzgeber fordert für die Bonusberechnung den Nachweis einer jährlichen Untersuchung.