Vorsorge bei Kindern und Jugendlichen
Karies kann durch eine richtige Vorsorge weitestgehend vermieden werden. Zur richtigen Vorsorge gehören nicht nur die Zahnreinigung und eine zahngesunde Ernährung, sondern auch die regelmäßige Kontrolle der gesamten Mundhöhle in der Zahnarztpraxis. Durch diese regelmäßige Kontrolle können Erkrankungen der Zähne aufwendige Behandlungen oft vermieden werden.
Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche werden durch die Zahnarztpraxen spezielle Vorsorgemaßnahmen angeboten.
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
Kinder zwischen dem 6. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört die Untersuchung der Mundhöhle und die Einschätzung des Kariesrisikos. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung zur Ernährung, insbesondere zu den Risiken zuckerhaltiger Speisen und Getränke und zur richtigen Mundhygiene. Das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung ist für Kinder zwischen dem 6. und vollendetem 33. Lebensmonat Kassenleistung. Dieser Anspruch besteht zweimal pro Kalenderhalbjahr unabhängig davon, ob bei den Kindern eine Karies vorliegt. Für Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat besteht dieser Anspruch bei hohem Kariesrisiko.
Individualprophylaxe für Kindern und Jugendlichen zwischen 7 und 18 Jahren
Auch für Kinder und Jugendliche zwischen dem 7. und vollendeten 18. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Prophylaxemaßnahmen (= Individualprophylaxe). Zum Leistungsumfang gehören die Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischs sowie die Feststellung des Kariesrisikos. Über die Ursache von Karies und Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) werden die Kinder und Jugendlichen altersgerecht aufgeklärt, zudem werden Hinweise zur zahngesunden Ernährung gegeben und bei Bedarf praktische Übungen zur Mundhygiene durchgeführt. Als begleitende Maßnahme kann die Fluoridierung der Zähne mit Lack, Gel oder ähnlichem durchgeführt werden. Kariesfreie Fissuren und Grübchen der bleibenden Backenzähne sechs und sieben können mit Kunststoff versiegelt werden.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Vorsorgemaßnahmen in der Zahnarztpraxis | Zahnärztliche Leistungen | Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherung (GKV) |
Allgemeine Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen | Kontrolluntersuchung | 1x pro Halbjahr |
Zahnsteinentfernung | 1x pro Jahr | |
Früherkennungsuntersuchungen 6. – vollendeter 33. Lebensmonat | – Eingehende Untersuchung der Mundhöhle einschließlich Beratung und Aufklärung der Eltern, Ernährungs- und Mundhygieneberatung, Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen, Ernährungsverhalten und Zahnpflegeverhalten durch die Eltern, Empfehlung von Fluoridierungsmitteln | 1x 6. – vollendeter 9. Monat
1x 10. – vollendeter 20. Monat 1x 21. – vollendeter 33. Monat |
Lokale Fluoridierung mit Fluoridlack | 2x pro Halbjahr | |
Praktische Anleitung der Eltern zu Mundhygienemaßnahmen | Bei Bedarf | |
Früherkennungsuntersuchungen 34. – vollendeter 72. Lebensmonat | Eingehende Untersuchung der Mundhöhle einschließlich Beratung, Einschätzung des Kariesrisikos, Ernährungs- und Mundhygieneberatung, Empfehlung von Fluoridierungsmitteln | 1x vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat |
Lokale Fluoridierung mit Fluoridlack | 2x pro Halbjahr | |
Bei frühzeitigem Durchbruch bleibender großer Backenzähne: Fissurenversiegelung der Backenzähne | Bei Bedarf | |
Individualprophylaxe für 6 – 17-Jährige | Gründliche Untersuchung auf Zahnbeläge und Zahnfleischbluten | 1x pro Halbjahr |
Aufklärung zur Mundgesundheit | 1x pro Halbjahr | |
Lokale Fluoridierung der Zähne
– Bei normalem Kariesrisiko – Bei hohem Kariesrisiko |
1x pro Halbjahr
2x pro Halbjahr |
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Fissurenversiegelung bleibender großer Backenzähne (Zähne 6 und 7) | Bei Bedarf |
(Quelle: KZBV 2021)
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