Materialunverträglichkeit

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Palladium- und Amalgamdiskussionen in Tageszeitungen, Gesundheitssendungen und Fachzeitschriften hat die Frage, ob zahnärztliche Werkstoffe eine Gefährdung für den Patienten darstellen, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Verträglichkeit und mögliche Nebenwirkungen zahnärztlicher (dentaler) Werkstoffe sind in den Mittelpunkt getreten. Da werden einerseits die unterschiedlichsten Erkrankungen, beispielsweise Allergien, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Rheuma, ja sogar die Entstehung von Tumoren, mit Dentalwerkstoffen in Verbindung gebracht, andererseits von der Dentalindustrie die Biokompatibilität herausgestellt. Unter Biokompatibilität versteht man die Fähigkeit des Materials, sich im menschlichen Organismus, auch in der Mundhöhle, unter den verschiedenen Bedingungen neutral zu verhalten, so dass keine unerwünschten Nebenwirkungen auftreten.

Materialvielfalt macht die Auswahl schwer
Natürlich ist es oberstes Ziel, möglichst biokompatible Materialien im Mund zu verwenden, denn aus zahnärztlichen Werkstoffen werden fast immer Substanzen in die Mundhöhle freigesetzt, die dann auf verschiedenen Wegen in andere Organe gelangen können (Schmalz/Arenholt-Bindslev 2005). Allerdings bleibt die Frage, ob es überhaupt einen Werkstoff gibt, der generell bei jedem Patienten biokompatibel und damit uneingeschränkt verwendbar ist (umwelt·medizin·gesellschaft 2/2007). Schließlich ist jedes zahnärztliche Material, egal ob Keramik, Metall oder Kunststoff, eine körperfremde Substanz und kann – trotz strenger Biokompatibilitätsprüfungen und der Erfüllung von DIN-Normen – Abwehrreaktionen hervorrufen (siehe hierzu auch: Biokompatibilität zahnärztlicher Werkstoffe). Erschwerend kommt hinzu, dass die Biokompatibilität nicht nur von der Qualität des Werkstoffes selbst, sondern auch von der korrekten Verarbeitung in der Zahnarztpraxis oder im zahntechnischen Labor abhängt. Zudem stellt die große Vielzahl der am Markt verfügbaren dentalen Werkstoffe den Zahnarzt vor die Qual der Wahl. So gibt es zu den vierzehn im Katalog Das Dental Vademekum 7 (Deutscher Zahnärzte Verlag Köln) aufgeführten Legierungstypen rund 1200 verschiedene Produkte. Eisen, Gold, Kobalt, Chrom, Kupfer, Molybdän, Nickel, Palladium, Platin, Silber, Titan, Wolfram, Zinn, Zink, Rhenium, Indium, Gallium, Tantal, Rhodium, alles Metalle, die in Legierungen verarbeitet werden.  Bei Prothesen kommen noch die einzelnen Bestandteile von Kunststoffen, z. B. Methylmethacrylat, Hydrochinone und Benzoylperoxid, hinzu. Welcher Zahnarzt, welcher Zahntechniker kann sich da noch genau auskennen?

Dennoch gilt: „Der Zahnarzt trägt die Verantwortung für die richtige Auswahl und Anwendung des Materials. Er darf sich nicht durch Werbung bzw. Berichte in den Massenmedien und den dadurch hervorgerufenen, u. U. falschen Erwartungen seiner Patienten unter Druck setzen und zu inkorrekter Produktwahl verleiten lassen. Die Auswahl des geeigneten Füllungsmaterials muss stets in Abstimmung zwischen Patient und Zahnarzt auf der Basis des medizinisch-wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisstandes und daraus abgeleiteten Empfehlungen erfolgen.“ (Stellungnahme der DGZMK).

Warnung vor voreiliger Materialentfernung
Fazit: Trotz aller Bemühungen seitens der Dentalindustrie, der Zahnärzte und Zahntechniker können vereinzelt Materialunverträglichkeiten auftreten. Um ihre Ursache möglichst schnell aufzuspüren, werden alle als Zahnersatz verwendeten Werkstoffe dokumentiert. Nur so ist der Zahnarzt in der Lage, Sensibilisierungsreaktionen festzustellen. Allergiker und Menschen, die sensibel auf bestimmte Stoffe oder Reize reagieren, können die Materialien außerdem schon vor dem Einbringen individuell bei sich testen lassen.
Zu warnen ist vor einer voreiligen Entfernung des vorhandenen Materials und vor Entgiftungstherapien. Vielmehr erfordert die Abklärung von eventuellen Materialunverträglichkeiten eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, bei der unter anderem zahnärztliche, psychosomatische, allergologische und toxikologische Aspekte einbezogen werden (Staehle 2000).

Epikutantest kann Klarheit bringen

Bei Verdacht auf eine Allergie durch ein Dentalmaterial kann ein allergologisch geschulter Arzt  einen so genannten Epikutantest  (Pflastertest, Hauttest) durchführen. Hierbei wird eine spezielle Zubereitung des eventuell eine Allergie auslösenden Stoffes auf die Haut gebracht und nach 24, 48 und 72 Stunden die Hautreaktion überprüft. Eine echte Hilfe bietet dieser Test aber nur, wenn er von erfahrenen, dermatologisch versierten Allergologen gemäss den Leitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft durchgeführt wird und der Zahnarzt sachgerechte und wissenschaftlich fundierte Entscheidungen auf dieser Basis trifft. Allerdings kann ein Epikutantest nur die Wirkung des Allergens auf der Haut prüfen beziehungsweise das Vorhandensein von Antikörpern nachweisen. Andere Organe, z. B. die MUndschleimhaut, können völlig anders reagieren, oder eine vorhandene Sensibilisierung ist für die akuten allergischen Beschwerden nicht ausschlaggebend.

SIE ERREICHEN UNS

Montag – Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr | Montag – Donnerstag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

unter der Telefonnummer 06221 – 522 1811. Unter der dieser Telefonnummer können
Sie auch einen individuellen Beratungstermin in der Beratungsstelle vereinbaren.