Vier Tage Schmerzen waren genug

Wenn auch vier Tage nach einer abgeschlossenen Zahnbehandlung die Schmerzen noch immer nicht nachlassen, muss der behandelnde Zahnarzt eingreifen und darf die Beschwerden nicht als „Anpassungsschmerz“ abtun. Diese Auffassung vertritt das Oberlandesgericht Köln und hat einer Patientin, der das widerfahren ist, 5.500 Euro Schadensersatz und ein Schmerzensgeld von 1500 Euro zugebilligt.

In der Praxis des beklagten Zahnarztes hatte sich die Patientin einer Wurzelbehandlung an zwei Backenzähnen unterzogen. Da die Schmerzen an einem Zahn trotz der Behandlung nicht nachließen, wiederholte der Zahnarzt die Wurzelbehandlung. Als auch diese Wiederholungsbehandlung nicht half, verweigerte der Zahnarzt jeden weiteren Eingriff mit der Behauptung, es handle sich um Anpassungs- oder Übergangsschmerzen, wie sie nach einer solchen Behandlung auftreten könnten. Ein später aufgesuchter anderer Zahnarzt musste die beiden entzündeten Zähne entfernen und durch teure Implantate ersetzen. Bei der Anhörung vor Gericht stellte der zahnmedizinische Sachverständige fest, dass nicht hinreichend auf die Beschwerden der Patientin reagiert worden sei. Wenn Schmerzen länger als vier Tage anhalten, könne nicht mehr von einem Anpassungsschmerz ausgegangen werden, sondern es müsse die Ursache durch eine neue Röntgenkontrolle abgeklärt werden. Da dies der Zahnarzt unterlassen hatte, wurde der beklagte Zahnarzt zur Zahlung der Kosten für die Implantate und eines  Schmerzensgeldes verurteilt.

OLG Köln, Urteil vom 01.03.2006, Az. 5 U 148/04

Urteil im Volltext Urteil im Volltext

_________________________________________________________________________________________________
Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 31.05.2007, letzten Änderung: 31.05.2007, letzte Überprüfung: 31.05.2007.