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Akupunktur

Die Akupunktur (“acus” = Nadel, “pungo” = stechen) ist ein altes chinesisches Heilverfahren, dessen Anfänge bis in das fünfte Jahrtausend vor Christus zurückreichen. Bei der traditionellen chinesischen Akupunktur wird mit Silber- oder Goldnadeln in ganz bestimmte Hautpunkte einige Millimeter tief eingestochen. Nach chinesischer Auffassung verlaufen über die Körperoberfläche Energieleitbahnen, die sogenannten “Meridiane”. Diese untereinander verbunden Meridiane leiten die Energie durch alle Organe des Körpers und bilden so einen harmonischen Energieumfluß. Störungen in diesen Energieflüssen beeinträchtigen das Gleichgewicht des Organismus und führen zu Krankheiten der Organe, die auf den betreffenden Meridianen liegen.
Der Begriff Akupunktur ist heute sehr weit gespannt. Neben der traditionellen Nadelakupunktur und der Moxinustion, d.h. der punktuellen Anwendung von Wärme, zählen heute auch neu entwickelte Formen wie die Ohr-, die Mund-, die Schädel- und die Laser-Akupunktur zu diesem Heilverfahren.
Zwar ist die Wirkungsweise der Akupunktur noch nicht völlig entschlüsselt, dennoch zählt diese Methode heute nicht mehr zur Außenseitermedizin. Auch in der Schulmedizin wird sie verstärkt als Behandlungsalternative eingesetzt. Eine besonders wichtige Akupunktur-Indikation für den Zahnarzt stellt die Schmerz-Therapie dar. Aber auch zur Behandlung des Würgereflexes, zur Angstverringerung und bei der Behandlung der Mundtrockenheit (“Xerostomie”) kann die Akupunktur eine hilfreiche Ergänzung sein, zumal Nebenwirkungen selten sind.
Quelle:
Fink, M., Stiesch-Scholz, M., Karst, M.: Akupunktur in der Zahnmedizin. ZWR Deutsche Zeitschrift für Zahnheilkunde 2005; 114: 342-349.

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Elektroakupunktur (EAV)

Im Gegensatz zur klassischen Akupunktur, bei der durch Reizung oder Simulation bestimmter Punkte gestörte Körperfunktionen oder Schmerzen beseitigt oder gelindert werden können, wird die Elektroakupunktur in der Regel zur Diagnostik verwendet. Über bestimmte Punkte an Händen und Füssen wird der elektrische Widerstand bzw. der Leitwert der Haut gemessen. Der Patient hält eine Handelektrode, die mit einem Messgerät und einer Medikamentenwabe verbunden ist. Der Therapeut hat die Messelektrode in der Hand und setzt sie an die entsprechenden Akupunkturpunkte. So sollen Störfaktoren, z.B. Umweltbelastungen, Herd- und Störfeldbelastungen, Mangelzustände, Intoleranzen, Ursachen von akuten oder chronischen Erkrankungen ermittelt werden können. Weiterentwicklungen der Elektroakupunktur sind das Vega-Verfahren und die bioelektronische Funktionsdiagnostik (BFD). Wissenschaftlich sind diese Methoden jedoch nicht gesichert.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Der Gesetzgeber regelt im Sozialgesetzbuch V für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen den Leistungsumfang der von den Krankenkassen zu tragenden zahnärztlichen Behandlung. Sie muss nach diesen Vorschriften “notwendig, ausreichend und wirtschaftlich” sein. Die hier beschriebenen Diagnostik- und Behandlungsverfahren sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Somit liegt ihre Inanspruchnahme in Ihrer freien Entscheidung. Die Honorarabrechnung erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es empfiehlt sich daher, vor Behandlungsbeginn eine möglichst detaillierte Kostenübersicht zu erhalten. Bei unerwartetem Behandlungsablauf ist diese Übersicht gegebenenfalls zu ergänzen.

        Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • Nein, die hier beschriebenen Verfahren sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Somit ist eine Kostenübernahme in der Regel nicht möglich.

Fachgesellschaften und weitere Adressen im Internet

Im Internet finden Sie weitere Informationen zur ganzheitlichen Zahnmedizin und zu den dort verwendeten Therapieverfahren. Einige Adressen haben wir für Sie zusammengestellt. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir keine Verantwortung für die Inhalte der gelinkten Web-Seiten sowie deren Verknüpfungen zu anderen Web-Seiten übernehmen können.

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Wissenschaftliche Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) gibt zu bestimmten Themen der Zahnheilkunde wissenschaftliche Stellungnahmen heraus. Bevor ein Text als offizielle Stellungnahme der DGZMK veröffentlicht wird, wird er sowohl von Fachvertretern und dem Vorstand der jeweils betroffenen Fachgruppierung als auch vom Vorstand der DGZMK kontrolliert. Nach Veröffentlichung überprüfen die Fachgesellschaften mit Hilfe einer Checkliste im regelmässig die Aktualität der Stellungnahmen.

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        Wissenschaftliche Stellungnahmen der DGZMK zu diesem Thema