Habe ich ein Einsichtsrecht in meine Krankenunterlagen?
Bei der Frage, ob dem Patienten auf dessen Verlangen Einsicht in seine Krankenunterlagen gewährt werden muss, herrscht immer wieder Rechtsunsicherheit.
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof das Recht des Patienten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen anerkannt (BGH, Urteil vom 23.11.1982 – VI ZR 222/79). Da die Krankenunterlagen Eigentum des Zahnarztes sind, können diese nicht im Original zum Verbleib beim Patienten verlangt werden.
Der Patient kann gegen Übernahme der Kosten (Kopien, Verpackung, Versand) Fotokopien fertigen lassen bzw. diese selbst fertigen. In der Rechtssprechung wird es als sachgerecht angesehen, wenn der Zahnarzt für die ersten 50 Seiten 0,50 Euro/Seite und für jede weitere Seite 0,15 Euro berechnet.
Müssen doch einmal Originalunterlagen ausgehändigt werden (z.B. Röntgenbilder), so sollte sich der Zahnarzt vom Patienten eine schriftliche Empfangsbestätigung unterschreiben lassen.
Ein Einsichtsrecht besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Es umfasst grundsätzlich nur Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen.

Ich bin Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Kann dann dennoch mein Zahnarzt bei einer Mehrkostenregelung im Zusammenhang mit Zahnersatz den Steigerungsatz in beliebiger Höhe ansetzen?
Nein, nicht in beliebiger Höhe, aber in der Spanne zwischen dem 1-fachen und 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ.  Bei der Mehrkostenregelung im Zusammenhang mit Zahnersatz ist daher eine Überschreitung des 2,3-fachen Steigerungssatzes der GOZ zulässig, allerdings muss diese Überschreitung in der Rechnung – nicht im Kostenvoranschlag – begründet werden.

Ist mein Zahnarzt verpflichtet, Behandlungen zu dokumentieren?
Ja. Ihr Zahnarzt ist zur umfassenden Dokumentation verpflichtet. Aus der Dokumentation müssen sich alle wichtigen Punkte der Krankengeschichte, der Diagnose, Therapie und sonstigen Behandlungsmaßnahmen ergeben. Nach der gängigen Rechtsprechung müssen die Krankenunterlagen für den Patienten lesbar und nachvollziehbar sein. Der Patient hat aber keinen Anspruch auf Vorlage einer maschinengeschriebenen Abschrift der Unterlagen unter Aufschlüsselung der Kürzel der Facharztausdrücke.

Ich habe Probleme mit meiner neuen Oberkiefer-Vollprothese. Muss meine Zahnärztin diese Prothese unentgeltlich  reparieren?
Es kann vorkommen, dass eine neue Prothese nicht gleich richtig passt oder sich Druckstellen bilden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie zunächst nochmals Ihre Zahnarztpraxis aufsuchen, damit der Mangel behoben werden kann. Vielleicht sind dafür auch zwei oder drei Termine nötig. Geben Sie in jedem Fall Ihrer Zahnärztin ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung. Denn rechtlich gilt: Ihre Zahnärztin übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten für die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewährleistung für die angefertigte Arbeit. Innerhalb dieses Zeitraumes muss sie die Erneuerung oder Wiederherstellung bei Mängeln kostenfrei durchführen.

Mein bisheriger Zahnarzt hat aus Altersgründen seine Praxis aufgegeben. Darf er meine Krankenunterlagen ohne meine Zustimmung an seinen Nachfolger weitergeben?
Nein, Sie müssen der Weitergabe zustimmen.

Ist der Zahnarzt verpflichtet, nach Allergien zu fragen?
Ja. Bei der Erhebung der zahnärztlichen Vorgeschichte (Anamnese) muss auch die Frage nach eventuellen Allergien geklärt werden. Gibt der Patient Hinweise auf allergische Erscheinungen, sollte der Zahnarzt prüfen, ob ein Allergietest sinnvoll ist.

Kann mein Zahnarzt für einen versäumten Termin ein Ausfallhonorar verlangen?
Wenn Patienten einen reservierten Behandlungstermin ohne ausreichende Entschuldigung kurzfristig wieder absagen, dürfen Zahnärzte grundsätzlich ein Ausfallhonorar verlangen. So lautet eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln (Az.: C 179/04). Konkret hatte ein selbstständiger Kaufmann gleich zwei Termine platzen lassen. Weil sich der Patient zuvor in dem Anmeldeformular schriftlich verpflichtet hatte, im Fall einer kurzfristigen Absage – innerhalb von weniger als 24 Stunden – pro vereinbarter halben Stunde ein Ausfallhonorar in Höhe von 35 Euro zu zahlen, stellte sein Zahnarzt ihm insgesamt 105 Euro in Rechnung. Diese vereinbarte Pauschale wurde vom Amtsgericht Berlin-Neukölln akzeptiert, da der Ausfall eines Patienten vergleichbar sei mit dem Wegfall eines Kundenauftrags.

Kein Bonusheft. Ich war zwar innerhalb der vergangenen Jahre regelmäßig bei verschiedenen Zahnärzten, es wurde aber kein Bonusheft geführt. Wo kann ich jetzt einen Nachweis über die stattgefundenen Behandlungen im Sinne eines Bonusheftes bekommen?
Wenden Sie sich an IHre jeweiligen Zahnärzte, denn es gibt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine zahnärztliche Verechnungsstelle.

Wozu benötige ich eigentlich ein Bonusheft?
Durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen lassen sich krankhafte Veränderungen der Zähne, des Zahnfleisches und der gesamten Mundschleimhaut früh erkennen. Wird eine Zahnkrankheit rechtzeitig erkannt, sind in der Regel nur kleine zahnärztliche Eingriffe notwendig. Deshalb sollte in eigenem Interesse mindestens einmal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung erfolgen. Der Gesetzgeber fordert für die Bonusberechnung den Nachweis einer jährlichen Untersuchung.

Bonusheft bei Voßprothese. Ich bin seit 50 Jahren versichert und habe seit 10 Jahren eine Vollprothese. Das Bonusheft ist bis auf 2000 immer abgestempelt. 2000 hatte ich keinen Anlaß zum Zahnarzt zu gehen und wie man mir sagte, ist das Bonusheft bei Vollprothesen nicht zu führen. Welchen Kostenanteil ueber nimmt jetzt die Krankenkasse 50 oder 65 Pozent?
Bei Vollprothesenträgern können progressiv verlaufende Zahnfleischerkrankungen auftreten. Deshalb sollte auch ein
Vollprothesenträger einmal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung in Anspruch nehmen. Auch der Gesetzgeber fordert deshalb für die Bonusberechnung den Nachweis der jährlichen Untersuchung. Wird diese Untersuchung nicht nachgewiesen, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen bei der Versorgung mit Zahnersatz lediglich 50% der Vertragskosten übernehmen.

Ich habe schreckliche Angst vorm Zahnarzt. Was kann ich dagegen tun? Meine Zähne sind teilweise schon ganz
kaputt.
Viele Menschen haben Angst vor dem Zahnarzt. Dies beruht sicher auf der Tatsache, dass zahnärztliche Behandlungen früher sehr schmerzhaft waren. Durch die modernen Betäubungsmittel und durch minimalinvasive Behandlungsmethoden ist diese Angst nahezu unbegründet. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Zahnarzt auch über Ihre Ängste und lassen Sie sich die einzelnen Behandlungsschritte erklären. Dies trägt dazu bei, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und damit auch Angstgefühle abzubauen.

Muß ich die Kosten für eine Behandlung unter Hypnose beim Zahnarzt selber tragen? Ersetzt sie eine örtliche Betäubung?
Kosten für Hypnoseleistungen, die durch Zahnärzte erbracht werden, können die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernehmen. In Ausnahmefällen, z. B. bei Unverträglichkeiten gegenüber allen verfügbaren Lokalanästhetika müsste eine individuelle Prüfung vorgenommen werden. Derartige Fälle sind uns bisher aber nicht bekannt.

Weiße Flecken auf Vorderzähnen. Mein Freund ist beunruhigt, weil er vor kurzem je einen weißen Fleck auf seinen beiden oberen Vorderzähnen entdeckt hat. Er meint,die wären neu. Ich habe sowas an einem Zahn seit ich vor etlichen Jahren eine Spange betragen haben. Was kann das bei ihm sein? An einem Vorderzahn hat er ein Stück angeklebt bekommen, als er es sich in Jugendzeiten ausgeschlagen hatte.
Weiße Flecken auf den Zähnen können mehrere Ursachen haben, wie z. B. Kalzium-Mangel. Sie können aber auch ein Hinweis auf eine beginnende Entmineralisierung des Zahnes im Rahmen einer Karieserkrankung sein. Um hier Klarheit zu erhalten empfehlen wir Ihnen, die Symptome kurzfristig durch einen Zahnarzt beurteilen zu lassen, um so notwendige Gegenmaßnahmen rechtzeitig zu ergreifen.

Zähneknirschen. Ich knirsche nachts mit den Zähnen. Ist das schlimm? Sollte man etwas dagegen tun? Wenn ja, was und
werden die Kosten übernommen?
Zähneknirschen kann verschiedene Ursachen haben. Häufige Ursache ist Stress oder auch nicht ganz korrekter Zahnersatz. In jedem Fall empfehlen wir, der Ursache auf den Grund zu gehen. Die Kosten für entsprechende Untersuchungen und eventuell notwendige Behandlungen durch den Arzt oder Zahnarzt übernimmt bei Vorlage der Versichertenkarte die Kasse.

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Die Beiträge in dieser Rubrik wurden von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften als Antworten auf häufig gestellte Patienten- und Verbraucheranfragen erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 01.02.2004, letzten Änderung: 28.04.2008, letzte Überprüfung: 28.04.2008