Hersteller des Zahnfüllstoffes Amalgam können einem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zufolge nicht auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden, weil ein Zusammenhang zwischen der Freisetzung von Quecksilber aus Amalgam und bestimmten Erkrankungen nicht nachweisbar ist.

Eine Klägerin hatte geltend gemacht, aufgrund mehrerer Zahnfüllungen mit Amalgam sei bei ihr eine chronische Quecksilbervergiftung ausgelöst worden, die wiederum eine Multiple Sklerose-Erkrankung und Unfruchtbarkeit verursacht habe. Das Landgericht hatte die Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens mit der Begründung abgewiesen, die Klägerin habe nicht beweisen können, dass die von ihr genannten Gesundheitsschäden auf der Anwendung des Zahnamalgams beruhe.

Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Klägerin zurück. Da die Klägerin bereits zuvor 7 Amalgamfüllungen anderer Herstellerinnen gehabt habe, sei bereits aus diesem Grund eine Ursächlichkeit gerade des von der Beklagten hergestellten Amalgams nicht feststellbar.

Im Übrigen sei die wissenschaftliche Amalgam-Kontroverse auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht gelöst. Angesichts der gesamten neueren Erkenntnislage werde die Existenz eines Amalgamproblems aus toxikologischer Sicht zunehmend in Frage gestellt. Ein Zusammenhang zwischen Multipler Sklerose und Quecksilberfreisetzung aus Amalgam sei eher als unwahrscheinlich anzusehen. Die Klägerin habe im Obrigen keine ausreichenden ärztlichen Untersuchungsergebnisse vorgelegt, die eine seriöse wissenschaftliche Aussage über die Ursachen der festgestellten MS-Erkrankung und ihrer Unfruchtbarkeit zuließen.

Die aufgrund der Basalkurve gestellte Diagnose einer Quecksilbervergiftung als Ursache der Unfruchtbarkeit qualifizierte der vom Gericht bestellte Sachverständige als verantwortungslos und nicht nachvollziehbar. Die Klägerin habe aber auch nicht beweisen können, dass nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft die Verwendung des Amalgams auch nur mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu der Erkrankung an MS oder Unfruchtbarkeit führe.

Der Sachverständige habe überzeugend dargelegt, dass die Belastung durch Quecksilber oder auch durch andere Schwermetalle zwar möglicherweise bei höherer Dosis zu weiblicher Unfruchtbarkeit führen könne. Bei den vorliegend in Betracht kommenden Werten sei aber ein Ursachenzusammenhang eher unwahrscheinlich oder sogar auszuschließen.

OLG Frankfurt/M., Urteil vom 10.04.2003, Az. 3 U 30/2000

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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte Überprüfung: 04.04.2007.