Arzt muss Schadenersatz für verpassten Termin leisten.

Wenn Patienten einen vereinbarten Termin versäumen, kann der Arzt ein Ausfallhonorar fordern. Im umgekehrten Fall kann jedoch auch der Patient Ansprüche gegen den Arzt geltend machen. In einem Urteil des Landgerichts Oldenburg stellt das Gericht zwar grundsätzlich fest, es sei generell davon auszugehen, dass Terminsvereinbarungen zwischen Arzt und Patienten lediglich dem geregelten Praxisablauf dienen und von daher generell keinen Schadensersatz bzw. keinen vergütungsauslösenden Charakter haben. Rechtlich wird der Vertrag als Dienstvertrag eingeordnet, der von beiden Vertragsparteien kurzfristig gekündigt werden kann. Das Landgericht betont aber auch, dass beide Vertragsparteien sogenannte Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten haben, den vereinbarten Termin nicht zu gefährden. Wenn sich eine der Vertragsparteien sogfaltswidrig verhält, kann dies zu einem Schadenersatz führen. Das gilt auch für Ärzte.

Im konkreten Fall hatte ein Augenarzt zunächst einen Operations-Termin vereinbart. Nachdem der Op-Termins vereinbart worden war, schickte der Augenarzt der Patientin Briefe, in denen er deutlich machte, dass er sie nur dann operieren werde, wenn sie die Honorare, die ihre Kasse gegebenenfalls nicht erstatten würde, selbst bezahle. Als die Patientin dies ablehnte, verweigerte der Arzt die Operation.

Die Patientin klagte daraufhin vor dem Amtsgericht, unter anderem auf Schadenersatz und Verdienstausfall, unterlag aber. In der zweiten Instanz gab ihr das Landgericht Oldenburg jedoch Recht. Der Arzt hätte die OP nur verweigern dürfen, wenn es ihm unmöglich gewesen wäre, den Termin einzuhalten. Weil er aber nach der Terminvereinbarung seine Zahlungsforderungen erhob und schließlich nicht operierte, könne die Klägerin verlangen, vom Beklagten als Schadenersatz die Kosten ersetzt zu bekommen, die ihr durch die Nichteinhaltung des Termins entstanden seien, so das Gericht in seinem Urteil.

LG OLdenburg, Urteil vom 12.01.2007, Az. 8 S 515/06.

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Datum der Erstellung: 22.06.2007, letzten Änderung: 22.06.2007, letzte Überprüfung: 22.06.2007.