Auch wenn eine Funktionsanalyse als Privatleistung abgerechnet wird, ist der Zahnarzt nicht verpflichtet, einen Kassenpatienten vor jeder einzelnen Maßnahme über eine alternative und teurere privatzahnärztliche Behandlung aufzuklären.
Es ist kein Behandlungsfehler, wenn der Vertragszahnarzt die Ablehnung einer notwendigen Parodontosebehandlung und die bei nur noch drei verbleibenden Zähnen je Kiefer erweiterten Zuschussansprüche bei der Indikationsstellung zu Zahnextraktionen zwecks anschließender prothetischer Neuversorgung berücksichtigt.
Es ist auch kein Behandlungsfehler, wenn der Vertragszahnarzt eine prothetische Neuversorgung ohne die notwendige vorherige Parodontosebehandlung durchführt, wenn der Patient, obwohl er weiß, dass Mundspülmaßnahmen nicht ausreichen, keine “unangenehme” Parodontosebehandlung wünscht.

LG Aachen, Urteil vom 17.05.1999, Az. 11 O 318/97

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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 18.05.2007, letzten Änderung: 18.05.2007, letzte Überprüfung: 18.05.2007.