Nach einer Entscheidung des BGH muss ein Zahnarzt den Patienten über Risiken der operativen Entfernung eines Weisheitszahnes und über mögliche Alternativen des zahnärztlichen Vorgehens aufklären.

Geklagt hatte ein Patient, der wegen außerordentlich heftiger Zahnschmerzen die Praxis des beklagten Zahnarztes aufsuchte. Dieser führte nach Anfertigung und Auswertung einer Röntgenaufnahme die Schmerzen auf eine Fehlstellung des Weisheitzahnes im linken Unterkiefer zurück. Und riet zur Zahnentfernung. Die Zahnentfernung erwies sich als weit schwieriger als erwartet und erforderte einen mehrstündigen operativen Eingriff. In der Folge kam es zu einer schmerzhaften Nervenschädigung und zu einer Osteomyelitis, die auch durch mehrere Nachoperationen nicht völlig beherscht werden konnte. Der Patient machte für seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen Behandlungsfehler des Zahnarztes verantwortlich, der ihn über Umfang und Risiken des Eingriffes nicht hinreichend aufgeklärt habe.

BGH, Urteil vom 09.11.1993, Az. VI ZR 248/92

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Datum der Erstellung: 18.05.2007, letzten Änderung: 18.05.2007, letzte Überprüfung: 18.05.2007.