Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gibt es keine hinreichenden Belege für generelle gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Amalgam bei zwar großflächigen, aber exakt, mit gutem Randabschluß gelegten Füllungen.

Eine vorliegende Quecksilber-Allergie ergibt die Notwendigkeit zur Entfernung von Amalgam-Füllungen. Sie muß allerdings durch den Epicutan-Test nachgewiesen werden. Dimaval- (nach Daunderer) und Haartests (nach Juchheim) führen nicht zu verwertbaren Ergebnissen.

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.03.1994, Az. L 1 Kr 138/93

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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 18.05.2007, letzten Änderung: 18.05.2007, letzte Überprüfung: 18.05.2007.