Kann kein Nachweis über eine Amalgamunverträglichkeit geführt werden, so besteht kein Anspruch auf Austausch der Amalgamfüllungen mit Goldfüllungen.

LSG Bayern, Urteil vom 04.03.2004, Az. L 4 KR 180/03.

Urteil im Volltext Urteil im Volltext

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Datum der Erstellung: 18.05.2007, letzten Änderung: 18.05.2007, letzte Überprüfung: 18.05.2007.