Kein Anspruch auf beglaubigte Behandlungsunterlagen

Das Landgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Patient die Bestätigung der Richtigkeit der übermittelten Krankenunterlagen sowie die Herausgabe beglaubigter Kopien verlangen kann.

Laut Entscheidung des Landgerichtes steht der Klägerin kein Anspruch auf Bestätigung der Krankenunterlagen zu, da hierfür die Rechtsgrundlage fehlt. Inbesondere ergibt sich ein solcher Anspruch nicht als Nebenpflicht des Arztes aus dem Behandlungsvertrag gemäß § 611 BGB. Wenn der Arzt nämlich ein bestimmtes Untersuchungsergebnis feststellt und dokumentiert hat, haftet er für dessen Richtigkeit, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Demnach besteht keinerlei Bedürfnis für einen Anspruch des Patienten auf Bestätigung der Richtigkeit der Behandlungsunterlagen.

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006, Az. 3 O 106/06

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Datum der Erstellung: 25.04.2008, letzten Änderung: 25.04.2008, letzte Überprüfung: 25.04.2008.