“Haben Sie eine Allergie auf Dentalmaterialien?“ Diese Frage wird von immer mehr Patienten mit “Ja“ beantwortet, teilweise auch sofort ein Allergiepass vorgelegt. Der Zahnarzt steht dann vor dem nicht immer einfachen Problem, einen geeigneten Dentalwerkstoff zu finden.

Zum Nachweis einer Allergie oder Unverträglichkeit wird gewöhnlich ein Epikutantest (epikutan = “auf der Haut”) durchgeführt. Hierbei wird eine spezielle Zubereitung des eventuell eine Allergie auslösenden Stoffes auf die Haut gebracht und nach 24, 48 und 72 Stunden die Hautreaktion überprüft. Durch den Test wird der Körper zu Reaktionen provoziert, die einer allergischen Reaktionen entsprechen (Provokationstest). Bilden sich auf der Klebestelle Pusteln, Hautrötungen oder andere Reaktionen, so deutet das auf eine Allergie hin. Allerdings hat dieses Verfahren nur eine eingeschränkte  Zuverlässigkeit (Hamre 1997). So kann es manchmal zu sogenannten falsch-positiven Ergebnissen kommen, beispielsweise zu einer Rötung auf der Haut, obwohl keine Allergie vorliegt.

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Vom Zahntechniker für einen Allergietest herge-
stellter Prüfkörper  aus Keramik.
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Epikutantest zur Abklärung einer Allergie auf Zahn-
ersatzmaterial.
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Besonders zu betonen ist die Gefahr, die von der Epikutantestung (ETC) selbst ausgehen kann. Bei wiederholter Durchführung der Hauttestung innerhalb von vier Wochen oder Testung von Substanzen, die ein hohes Allergiepotenzial haben, können durch die Testung “künstlich” Allergien provoziert werden (Weibler u. Zieres 2004). Trotzdem ist der Epikutantest der einzige Test, den die Krankenkassen anerkennen, wenn es um die Erstattung von Ersatzmaterialien (z. B. für Amalgam) geht.
Daher ist es besonders wichtig, dass dieser Test von einem erfahrenen, dermatologisch versierten Allergologen gemäss den Leitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft durchgeführt wird. Das scheint aber nicht immer der Fall zu sein. Denn eine Studie aus dem Bereich des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Rheinland-Pfalz kommt zu dem Ergebnis, dass bei rund einem Viertel der geprüften Testprotokolle die vorgeschriebene Ablesezeit von 48 bzw. 72 Stunden fehlte. Nur 70 Prozent der ausgestellten Allergiepässe enthielten die korrekten Testbefunde und lediglich in 5 Prozent der Pässe war vermerkt, welche klinische Bedeutung das Testergebnis hat.

Alternativ zum Test auf der Rückenhaut oder dem Unterarm kann auch ein Test auf der Mundschleimhaut, also dem eigentlichen Zielgewebe, durchgeführt werden. Diese Prüfung ist jedoch schwieriger und weniger aussagekräftig, da durch den Speichel die Allergene, also die Stoffe, die eine Allergie auslösen können, verdünnt werden. Außerdem benötigt die Mundschleimhaut aufgrund ihrer immunologischen Besonderheiten höhere Allergenkonzentrationen zur Auslösung positiver Testreaktionen (Schmalz 2005, S. 30).

Nicht immer sollte ein Epikutantest durchgeführt werden

Die Epikutantestung sollte frühestens zwei Wochen nach Abklingen einer Ekzemerkrankung begonnen werden, da sonst die Gefahr falsch-positiver Reaktionen möglich ist. Auch kann eine gerade abgeklungene Ekzemerkrankung wieder aufflammen. Lokalpflegemittel, die das Testergebnis beeinflussen können, wie z.B. kortisonhaltige Mittel sollten nicht verwendet worden sein. Eine Therapie mit kortisonhaltigen Präparaten in Tabletten oder Spritzenform ist bis zu einer bestimmten Schwellendosis erlaubt. Geben Sie vor dem Test an, welche Mittel oder Medikamente Sie verwenden! Ein Epikutantestung sollte frühestens vier Wochen nach starker UV Einwirkung insbesondere einer Therapie mit UV-Bestrahlung erfolgen. Wenn bereits zuvor ein Epikutantest durchgeführt worden ist, sollte nicht in zu kurzen Abständen eine erneute Testung mit den gleichen Allergenen erfolgen. Als Grenze ist etwa ein Jahr anzusehen. Sinnvolle Ergänzungen oder Erweiterungen des Testprogramms sind allerdings auch kurzfristiger möglich. Der Epikutantest ist, richtig durchgeführt, in Schwangerschaft und Stillzeit kein Risiko für Mutter und Kind. Allerdings sollte man die Entscheidung für einen solchen Test in Schwangerschaft und Stillzeit sorgfältig abwägen.

Ergänzung und Alternative: Der Lymphozytentransformationstest (LTT)

Eine anerkannte Alternative zum Epikutantest, die ebenso einfach und universell wie dieser durchgeführt werden kann, ist derzeit leider nicht bekannt. Bei Verdacht auf eine Hypersensibilisierung vom Typ 4 erscheint es in der Regel jedoch sinnvoll zu sein, zuerst einen Epikutantest durchzuführen und danach die Möglichkeit eines Lymphozytentransformationstests (LTT) in Erwägung zu ziehen. Dies vor allem dann, wenn bei einem dringendem klinischen Verdacht auf eine Kontaktallergie der Epikudtantest ein negatives oder fraglich positives Ergebnis (unspezifische Hautreaktion) geliefert hat. Bei Verdacht auf Substanzen mit potenziell stark sensibilisierenden oder krebsauslösenden (karzinogenen) Eigenschaften ist es gerechtfertigt, den LTT ohne vorangehenden Epikutantest durchzuführen (RKI 2008, dbu o. J.).

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Literatur
Deutscher Berufsverband der Umweltmediziner/Arbeitskreis Zahnmedizin (dbu): Kommentar des dbu zum Artikel „Klinisch-ökonomische Evaluation von Epikutantests bei putativer dentaler Werkstoffunverträglichkeit“ (Allergologie Jahrgang 29, Nr.01/2006 Seite 1-10). (Volltext).
Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG)/Deutschen Gesellschaft für Allergie und klinische Immunologie (DGAKI): Durchführung des Epikutantests mit Kontaktallergenen. Leitlinie 2007. (Volltext).
Robert Koch Institut (RKI): „Qualitätssicherung beim Lymphozytentransformationstest“ – Addendum zum LTT-Papier der RKI-Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“, Bundesgesundheitsbl 9/2008: 1070-1076. (Volltext).
Weibler, U., Zieres, G. (Hrsg.): Ratgeber Zahnersatz. Iatros, Nierstein (2004): 159.