Der Nachweis einer Amalgamunverträglichkeit ist in der gesetzlichen Krankenversicherung mit schulmedizinisch anerkannten Methoden zu führen. Anerkannt ist dabei der Epikutantest für eine Quecksilberunverträglichkeit. Dimaval- und Haartests führen nicht zu verwertbaren Ergebnissen.
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.03.1994, Az. L 1 Kr 138/93.
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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 25.04.2008, letzten Änderung: 25.04.2008, letzte Überprüfung: 25.04.2008.