Auch fehlerhafte Arztrechnung ist fällig

Die Fälligkeit von Arztrechnung war bisher ein grosser Streitpunkt insbesondere, wenn die Rechnung noch Mängel aufwies. Prinzipiell werden Privatrechnungen erst fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine Rechnung erteilt worden ist. Bei der Erstellung der Rechnung müssen bestimmte Anforderungen, beispielsweise Datum der Erbringung der Leistung, die Gebührennummer und deren Bezeichnung, beachtet werden. Eine Rechnung, die diesen Anforderungen nicht genügt, muss vom Patienten nicht bezahlt werden.
Unklar war bisher allerdings, ob die Rechnung fällig ist, wenn sie zwar formal in Ordnung ist, jedoch falsche Gebührennummern verwendet wurden. Der Bundesgerichtshof hat diese Streifrage zugunsten der Ärzte entschieden.

BGH, Urteil vom 21.12.2006, Az. III ZR 117/06

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Datum der Erstellung: 12.06.2007, letzten Änderung: 12.06.2007, letzte Überprüfung: 12.06.2007.