Schmerzensgeld gibt es nur bei Schmerzen

Die Richter des Oberlandesgerichs Koblenz entschieden, dass es Schmerzensgeld nur bei Schmerzen und nicht für mangelnde ärztliche Aufklärung gibt. Ein Patient hat demnach keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ein Arzt ihn nicht oder unvollständig über Behandlungsrisiken aufgeklärt hat. Es sei erforderlich, dass dem Patienten als Folgen der Behandlung auch tatsächlich Schmerzen entstanden seien.

OLG Koblenz, Urteil vom 24.04.2004, Az. 5 U 331/04

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Datum der Erstellung: 20.05.2007, letzten Änderung: 20.05.2007, letzte Überprüfung: 20.05.2007.