Gründe für eine Hypnose         Gründe gegen eine Hypnose
  • Zahnarztangst
  • Hypnotische Schmerzausschaltung
  • Würgereizkontrolle
  • Prothesenunverträglichkeit, Zungen- u. Mundbrennen
  • Schmerztherapie
  • Kinderbehandlung
  •  unzureichende Konzentrationsfähigkeit
  • unzureichendes Vorstellungsvermögen
  • ungeklärte medizinische Diagnose
  • psychische Erkrankungen
  • Alkohol-/Drogenabhängigkeit
  • Zeitmangel

Angst vor dem Zahnarztbesuch ist heute eigentlich unnötig. Denn dank moderner Behandlungsmethoden kann fast jede Therapie schmerzfrei verlaufen. Trotzdem schieben immer noch viele Menschen aufgrund von Ängsten eine notwendige Zahnbehandlung so lange wie möglich vor sich her. Oder schlimmer – sie warten bis die Schmerzen nicht mehr auszuhalten sind! Für diese Fälle kann die Hypnose-Therapie eine geeignete Hilfe sein, da sie eine entspannte Behandlung ermöglicht. Allerdings ist die Hypnose auch kein Allheilmittel.

Hypnose war früher eine eher umstrittene Methode. Mittlerweile hat sich aber die Anwendung der Hypnose als seriöse Methode zum Angstabbau, zur Erleichterung der Behandlung durch Entspannung und Schmerzverminderung in der Zahnarztpraxis bewährt und wird von vielen Zahnärzten eingesetzt. Fast alle Menschen sind hypnotisierbar. Besonders hilfreich sind dabei eine gute Konzentrationsfähigkeit und eine bildhafte Fantasie.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Der Gesetzgeber regelt im Sozialgesetzbuch V für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen den Leistungsumfang der von den Krankenkassen zu tragenden zahnärztlichen Behandlung. Die hier beschriebenen Hypnosetherapie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Somit liegt ihre Inanspruchnahme in Ihrer freien Entscheidung. Die Honorarabrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es empfiehlt sich daher, vor Behandlungsbeginn eine möglichst detaillierte Kostenübersicht zu erhalten.

 

        Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • Nein, die hier beschriebene Hypnosetherapie sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse
    enthalten. Somit ist eine Kostenübernahme in der Regel nicht möglich.

Fachgesellschaften und weitere Adressen im Internet

Im Internet finden Sie weitere Informationen zur Hypnose. Einige Adressen haben wir für Sie zusammengestellt. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir keine Verantwortung für die Inhalte der gelinkten Web-Seiten sowie deren Verknüpfungen zu anderen Web-Seiten übernehmen können.
im Internet.

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