Die Klägerin litt unter heftiger Migräne. Mit Hilfe eines Speicheltests wurde eine Quecksilbervergiftung nachgewiesen. Der Nachweis einer Amalgam-Allergie gelang nicht, ein Urintest wurde nicht vorgenommen. Laut einer Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz muss die beklagte Krankenkasse trotz dieser “Minimal-Diagnostik” die Kosten einer Alternativ-Therapie übernehmen, da das Gericht Kopfschmerzen (Migräne) zu den lehrbuchmäßigen  Symptomen einer chronischen Quecksilber-Intoxikation zählt.

SG Konstanz, Urteil vom 22.04.1994, Az. S 2 Kr 378/92.

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Datum der Erstellung: 17.05.2007, letzten Änderung: 17.05.2007, letzte Überprüfung: 17.05.2007.