Treten bei einem Patienten mit Amalgamfüllungen in den Zähnen krankhafte Erscheinungen und eine erhöhte Spannung im Mund auf, so hat er dennoch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Ersatzes der Amalgamfüllungen durch Goldfüllungen.
SG Köln, Urteil vom 14.01.2003, Az. S 26 (23) KR 4/01
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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte Überprüfung: 04.04.2007.