Treten bei einem Patienten mit Amalgamfüllungen in den Zähnen krankhafte Erscheinungen und eine erhöhte Spannung im Mund auf, so hat er dennoch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten eines Ersatzes der Amalgamfüllungen durch Goldfüllungen.

SG Köln, Urteil vom 14.01.2003, Az. S 26 (23) KR 4/01

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Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte Überprüfung: 04.04.2007.