Eine vom Patienten auf dem Anmeldebogen unterschriebene Klausel, nach der sich der Zahnarzt vorbehält, reservierte und nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine dem Patienten in Rechnung zu stellen, ist unwirksam

AG Bremen, Urteil vom 02.06.1995, Az. 24 C 72/95.

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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 07.05.2007, letzten Änderung: 07.05.2007, letzte Überprüfung: 07.05.2007.