Risiko einer Knochentzündung bei Weisheitszahnentfernung

Ein Zahnarzt ist verpflichtet, seinen Patienten Vor einer Weisheitszahnentfernung über das Risiko einer Knochenentzündung (Osteomyelitis) aufzuklären. Wird diese Aufklärung unterlassen, ist er im Falle einer anschließenden Entzündung schadensersatzpflichtig.

OLG Köln, Urteil vom 12.03.2003, Az. 5 U 52/02

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Datum der Erstellung: 27.05.2007, letzten Änderung: 27.05.2007, letzte Überprüfung: 27.05.2007.