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Ein Zahnarzt ist verpflichtet, seinen Patienten Vor einer Weisheitszahnentfernung über das Risiko einer Knochenentzündung (Osteomyelitis) aufzuklären. Wird diese Aufklärung unterlassen, ist er im Falle einer anschließenden Entzündung schadensersatzpflichtig.
OLG Köln, Urteil vom 12.03.2003, Az. 5 U 52/02
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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 27.05.2007, letzten Änderung: 27.05.2007, letzte Überprüfung: 27.05.2007.