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Beim dem vom Schweizer Psychologen Max Lüscher entwickelten Test, wählen Sie aus vier standardisierten Farben diejenigen aus, die Ihnen gut oder weniger gut gefallen. Über diesen Test kann der Arzt Ihre Verhaltensmuster und Reaktionen einschätzen und seine Behandlung entsprechend ausrichten. Dieser Test wird besonders häufig von ganzheitlich orientierten Kieferorthopäden durchgeführt.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Der Gesetzgeber regelt im Sozialgesetzbuch V für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen den Leistungsumfang der von den Krankenkassen zu tragenden zahnärztlichen Behandlung. Sie muss nach diesen Vorschriften “notwendig, ausreichend und wirtschaftlich” sein. Die hier beschriebenen Diagnostik- und Behandlungsverfahren sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Somit liegt ihre Inanspruchnahme in Ihrer freien Entscheidung. Die Honorarabrechnung erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es empfiehlt sich daher, vor Behandlungsbeginn eine möglichst detaillierte Kostenübersicht zu erhalten. Bei unerwartetem Behandlungsablauf ist diese Übersicht gegebenenfalls zu ergänzen.

        Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • Nein, die hier beschriebenen Verfahren sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Somit ist eine Kostenübernahme in der Regel nicht möglich.

Fachgesellschaften und weitere Adressen im Internet

Im Internet finden Sie weitere Informationen zur ganzheitlichen Zahnmedizin und zu den dort verwendeten Therapieverfahren. Einige Adressen haben wir für Sie zusammengestellt. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir keine Verantwortung für die Inhalte der gelinkten Web-Seiten sowie deren Verknüpfungen zu anderen Web-Seiten übernehmen können.

       Fachgesellschaften im Internet / weitere Adressen


Wissenschaftliche Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) gibt zu bestimmten Themen der Zahnheilkunde wissenschaftliche Stellungnahmen heraus. Bevor ein Text als offizielle Stellungnahme der DGZMK veröffentlicht wird, wird er sowohl von Fachvertretern und dem Vorstand der jeweils betroffenen Fachgruppierung als auch vom Vorstand der DGZMK kontrolliert. Nach Veröffentlichung überprüfen die Fachgesellschaften mit Hilfe einer Checkliste im regelmässig die Aktualität der Stellungnahmen.

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        Wissenschaftliche Stellungnahmen der DGZMK zu diesem Thema