Kein Schadenersatz trotz OP ohne sterilen Kittel

Eine Operation ohne sterilen Kittel begründet nicht unbedingt einen Schadenersatzanspruch. Die Richter stellten fest, dass der beklagte Mediziner gegen geltende Hygienevorschriften verstoßen habe, denn auch bei ambulanten Eingriffen habe die Bekleidung des Arztes und der anwesenden Helfer den hygienischen Standards zu entsprechen, wozu auch sterile Kittel gehören. Doch sei laut Sachverständigem kein schwerwiegender Hygieneverstoß feststellbar. Denn laut Sachverständigem sei das Verhalten des Arztes bei der sehr einfachen und minimalen Operation noch akzeptabel gewesen. Zudem hatte der Sachverständige eine absolute Keimfreiheit in einer Arztpraxis trotz sterilster Sicherheitsvorkehrungen völlig ausgeschlossen. Daher wäre eine Keimübertragung auch auf anderem Wege nicht auszuschließen.

OLG Hamm, Urteil vom 11.10.2004, Az. 3 U 93/04

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Datum der Erstellung: 26.05.2007, letzten Änderung: 26.05.2007, letzte Überprüfung: 26.05.2007.