Aufklärung über Risiko des Implantatverlustes nötig

Einer Patientin wurde im Frontzahnbereich in Implantat gesetzt. Trotz ausreichendem Knochenangebots kam es einige Zeit nach der Operation zu einer Wundheilungsstörung. Das Zahnimplantat musste entfernt werden.
Der Zahnarzt gab zu, eine Aufklärung über das Risiko eines Implantatverlustes nicht vorgenommen zu haben, da er bei der Patientin, einer Physiotherapeutin, das entsprechende Wissen vorausgesetzt habe. Die Patientin konnte gegenüber dem Gericht plausibel darlegen, dass sie im Fall der Aufklärung über das Risiko eines Implantatverlustes in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre. Vielleicht hätte sie sich dann für eine Brücke als Behandlungsalternative entschieden.

Das Gericht sprach der Patientin aufgrund der unterlassenen Aufklärung Schadensersatz sowie Schmerzensgeldansprüche zu.

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.05.2008, Az.: 12 U 241/07

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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 01.08.2008, letzten Änderung: 01.08.2008, letzte Überprüfung: 01.08.2008.