Anläßlich umfangreicher Sanierungen alter Amalgamfüllungen sind Röntgenaufnahmen zur Feststellung des Ausmaßes möglicher Defekte indiziert. Der Sachverständige hat festgestellt, dass alle vorgenommenen Sanierungen alter Amalgamfüllungen indiziert gewesen sind. Fällt eine Krone etwa 1 Jahr nach Eingliederung wieder heraus und ist das höchstwahrscheinlich auf das Befestigungsmaterial zurückzuführen, so liegt eine mangelhafte Arbeit des Zahnarztes vor und dem Patienten steht dafür ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 500 zu.

AG Frankfurt 29 C 2985/95-46, Urteil vom 03.03.1997

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Datum der Erstellung: 04.04.2007, letzten Änderung: 04.04.2007, letzte Überprüfung: 04.04.2007.