In einem Urteil stellt der Bundesgerichtshof fest, dass ein Arzt oder Zahnarzt auch über ein gegenüber dem Hauptrisiko des Eingriffs weniger schweres Risiko aufklären muss, sofern dieses Nebenrisiko dem medizinischen Eingriff spezifisch anhaftet und bei Eintreten dieses Nebenrisikos der Patient schwer belastet würde.

BGH, Urteil vom 10.10.2006, Az. VI ZR 74/05

Urteil im Volltext Adobe Acrobat Reader Datei

_________________________________________________________________________________________________
Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 13.05.2007, letzten Änderung: 13.05.2007, letzte Überprüfung: 13.05.2007.