Schmerzensgeld bei Schmerzen

Schmerzen beim Zahnarzt sind zwar nicht ungewöhnlich, können aber nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz gleichwohl zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen. Nach dem Richterspruch ist dies der Fall, wenn die Schmerzen durch eine nicht fachgerechte zahnmedizinische Behandlung verursacht werden. Das Gericht sprach mit seinem Urteil einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro zu. Nach den Feststellungen eines Sachverständigen hatte der behandelnde Zahnarzt mehrere Zähne der Klägerin nicht fachgerecht überkront. Dadurch hatte die Frau in der Folgezeit erhebliche Schmerzen. Außerdem wurde eine umfassende Neubehandlung erforderlich.

Die Klägerin verlangte von dem Zahnarzt mindestens 20 000 Euro Schmerzensgeld. Das OLG sah die Forderung im Grundsatz, nicht aber in der Höhe als berechtigt an. Die Richter betonten, die Schmerzen wären bei einer ordnungsgemäßen Behandlung zumindest nicht in diesem Ausmaß aufgetreten. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.

OLG Koblenz, Urteil vom 15.11.2006, Az. 5 U 1591/05

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Datum der Erstellung: 21.05.2007, letzten Änderung: 21.05.2007, letzte Überprüfung: 21.05.2007.