Will man in der Kieferorthopädie Zähne bewegen, muss man sich hierzu an anderen Zähnen festhalten, um diese Bewegungen durchführen zu können. Meist möchte man die Zähne, an denen man sich festhält, nicht bewegen, sondern vielmehr stabil verankern. In besonderen Fällen kann es zu einer Verankerungsschwäche für die geplanten Zahnbewegungen kommen. Dies bedeutet, dass die reguläre Verankerung an den vorhandenen Zähnen im Mund nicht ausreichend ist, um ohne unerwünschte Nebenwirkungen die gewünschte Bewegung ausführen zu können. In der Regel stellt sich der Verankerungsverlust durch die Zahnwanderung der Verankerungszähne dar.
Inzwischen gibt es die Möglichkeit solche Verankerungsverluste zu vermeiden. Dafür wird eine kleine Schraube in den Knochen eingebracht. Die so genannte Minischraube ist ca. 1,2-2mm breit, 8-10mm lang [25] und wird in lokaler Betäubung eingesetzt. Je nach Art der Bewegung gibt es verschiedene Orte im Kiefer, an denen die Schraube sicher eingebracht werden kann: zwischen den Wurzeln der Zähne, hinter den letzten Backenzähnen im Ober- und Unterkiefer oder am Gaumen. Je nach Therapieansatz werden an der Schraube Drahtbögen, Gummis oder gesamte Apparaturen befestigt. Nach Beendigung der Behandlung wird die Schraube wieder heraus gedreht – dies kann in den meisten Fällen sogar ganz ohne Betäubung geschehen. Die Behandlungsunterstützung mittels einer solchen Minischraube ist keine Kassenleistung und erfordert daher private Zuzahlungen.
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Minischraube
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Zustand nach 3 Monaten. Der Eckzahn wurde durch die an der Mini-
schraube befestigten Zugfeder nach hinten bewegt (= Retraktion).
(Fotos: Forestadent)
Indikationen:
– Unzureichende Verankerungsmöglichkeit an den vorhandenen Zähnen
– Ablehnung von extraoralen Verankerungshilfen
– Vermeidung von Nebenwirkungen regulärer intraoraler Verankerungshilfen
– Verkürzung der Tragedauer der Apparatur