Schmerzensgeld bei vergeblicher Nachbesserung

Setzt ein Zahnarzt seinem Patienten einen nicht passgenauen Zahnersatz ein und versucht über einen längeren Zeitraum vergeblich in zahlreichen Nachbesserungsversuchen den Zahnersatz zu verbessern, so verliert er unter Umständen seinen Honoraranspruch und haftet auf Schmerzensgeldzahlung.
OLG Köln, Urteil vom 18.09.2002, Az. 5 U 86/01

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Datum der Erstellung: 27.05.2007, letzten Änderung: 27.05.2007, letzte Überprüfung: 27.05.2007.