Schmerzensgeld bei vergeblicher Nachbesserung
Setzt ein Zahnarzt seinem Patienten einen nicht passgenauen Zahnersatz ein und versucht über einen längeren Zeitraum vergeblich in zahlreichen Nachbesserungsversuchen den Zahnersatz zu verbessern, so verliert er unter Umständen seinen Honoraranspruch und haftet auf Schmerzensgeldzahlung.
OLG Köln, Urteil vom 18.09.2002, Az. 5 U 86/01
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Dieser Beitrag wurde von den im Impressum unter “Redaktion” genannten Zahnärzten und zahnmedizinischen Fachkräften erstellt und vom Schlussredaktionsteam didaktisch überarbeitet.
Datum der Erstellung: 27.05.2007, letzten Änderung: 27.05.2007, letzte Überprüfung: 27.05.2007.