Auch wer einen Zahnersatz braucht, um die Ursache einer Amalgamvergiftung zu beseitigen, muss sich an den Zahnarztkosten beteiligen.

Bei einem Patienten mussten die Amalgamfüllungen aus gesundheitlichen Gründen entfernt werden. Die Kosten dafür und für den neuen Zahnersatz wollte er vollständig von der Krankenversicherung bezahlt bekommen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied jedoch, dass auch bei solchen medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen der Patient noch an den Kosten zu beteiligen ist.

LSG Essen, Urteil vom 19.01.1998, Az. L 16 Kr 94/97