Patienten vor fragwürdigen Angeboten schützen!

Die Rechte von Patienten sind bisher weder abschließend noch zentral geregelt. Dies führt dazu, dass sich die Patienten nicht „mit einem Blick“ über ihre Rechte informieren können. Der GKV-Spitzenverband setzt sich für ein Patientenrechtegesetz ein und hat dafür ein Positionspapier vorgelegt.
Ein zentrales Anliegen des GKV-Spitzenverbands ist es, die Rechte des Patienten in der Arztpraxis zu stärken, wenn er sich den wirtschaftlichen Interessen einzelner Ärzte ausgesetzt sieht. „Bei den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) geht es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, der Berliner Zeitung.“ Es widerspräche dem ärztlichen Ethos, kranken Menschen fragwürdige Leistungen unterzujubeln, so Kiefer weiter. Er fordert im Gespräch mit der Berliner Zeitung klare Widerspruchsfristen für die kranken Menschen, denen in der Arztpraxis eine Leistung angeboten wurde, die sie aus eigener Tasche bezahlen müssen: „Es kann nicht sein, dass es bei jedem Haustürgeschäft mit Staubsaugern eine Widerspruchsfrist gibt, aber bei medizinischen Behandlungen nicht“, sagte Kiefer.

Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, sieht die Problematik, dass Ärzte oder das Praxispersonal oft als Verkäufer auftreten und Patienten regelrecht zu IGeL-Angeboten drängen. “Auch mich erreichen Beschwerden von Patienten, dass einige Ärzte und/oder Teile des Praxispersonals als Verkäufer auftreten und Patienten zu Igel-Leistungen drängen”, sagte der CSU-Politiker der “Berliner Zeitung” (Ausgabe vom 23.09.2011).

Der Umsatz der Ärzte mit den sogenannten IGeL-Angeboten ist seit 2005 um rund 50 Prozent auf ca. 1,5 Milliarden Euro jährlich gestiegen, wie aus dem WIdO-Monitor Ausgabe 2/2010 hervor geht. Das nicht alle individuellen Gesundheitsdienstleistungen wirklich sinnvoll sind, zeigt einer neuer HTA-Bericht (Health Technology Assessment, systematische Bewertung gesundheitsrelevanter Verfahren und Technologien). Die Autoren untersuchten, welche Daten zu IGeL im ambulanten Bereich vorliegen und welche Aspekte damit verbunden sind. Keinen Nutzen für Patienten konnten die Autoren für die beiden häufigsten IGeL-Angebote, das Screening auf Grünen Star und das vaginale Ultraschall-Screening (VUS) auf Eierstock-/Gebärmutterkrebs, finden.
(zahnärztliche-patientenberatung, 23.09.2011, Quelle: GKV Spitzenverband, Foto: © Alex Hinds – Fotolia.com)

Weitere Informationen:

Individuelle Gesundheitsleistungen – Grundlegende Informationen des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) (Stand 2008)
Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis – Ergebnisse einer Repräsentativ-Umfrage, Artikel aus dem WIdOmonitor, Ausgabe 2/2010
Individuelle Gesundheitsdienstleistungen (HTA-Bericht)

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