Nein, Implantate sind in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Kassenleistung, es sei denn, es liegt eine seltene Ausnahmeindikation für besonders schwere Fälle vor (zum Beispiel größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte nach Tumoroperationen).
Nein, Implantate sind in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Kassenleistung, es sei denn, es liegt eine seltene Ausnahmeindikation für besonders schwere Fälle vor (zum Beispiel größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte nach Tumoroperationen).