Versicherte, die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf Fissurenversiegelung der großen Backenzähne (Zähne 6 und 7, “Molaren”). Die von Ihnen gewünschte Kostenübernahme der “kleinen Backenzähne” (Zähne 4 und  5, “Prämolaren”) ist leider nicht möglich, da die gesetzlichen Bestimmungen einen Zuschuss nicht vorsehen.