Chemische Kariesbehandlung

“Er hat überhaupt nicht gebohrt!” – Zumindest teilweise ist dieser Spruch schon Wirklichkeit geworden. Denn mit Carisolv, einem Gel zur chemischen Kariesentfernung steht eine, wenn auch eingeschränkte, Alternative zur Behandlung mit dem Bohrer zur Verfügung. Genaugenommen muss allerdings bei diesem Verfahren von einer chemo-mechanischen Kariesentfernung gesprochen werden, da die Entfernung der Karies letztendlich doch mit Handinstrumenten erfolgen muss.

Das 1998 eingeführte Carisolv besteht aus zwei Komponenten, die kurz vor Behandlungsbeginn angemischt werden. Der Zahnarzt gibt eine kleine Menge des Gels in das Kariesloch. Nach einer Einwirkzeit von etwa 30 Sekunden kann er dann die gelöste Karies mit einem speziellen Handinstrument entfernen, wobei diese Entfernung nicht völlig schmerzfrei abläuft. Alle Arbeitsschritte müssen mehrmals wiederholt werden, bis die Karies restlos aus dem Zahn entfernt ist. Daher ist die Behandlungszeit viel länger als beim herkömmlichen Bohren.

Indikation

  • Zahnhalskaries
  • leicht zugängliche kariöse Stelle
  • bei ängstlichen Kindern (kein Bohrgeräusch)

Das Gel wird aufgetragen und weicht die Karies langsam auf.

Aufgeweichte Karies wird mit Handinstrument entfernt.

Der Zahn wird mit einer Füllung versorgt.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Der Gesetzgeber regelt im Sozialgesetzbuch V für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen den Leistungsumfang der von den Krankenkassen zu tragenden zahnärztlichen Behandlung. Das hier beschriebene Verfahren zur Kariesentfernung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Somit liegt ihre Inanspruchnahme in Ihrer freien Entscheidung. Die Honorarabrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es empfiehlt sich daher, vor Behandlungsbeginn eine möglichst detaillierte Kostenübersicht zu erhalten.

Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse

  • Nein, das hier beschriebene Verfahren zur Kariesentfernung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Somit ist eine Kostenübernahme in der Regel nicht möglich.

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