Keramikinlay

Viele Patienten wünschen zahnfarbene Füllungen, die vom natürlichen Zahn nicht zu unterscheiden sind. Daher lehnen sie Gold-Inlays wegen ihrer Farbe ab. Mit Keramikinlays kann dieser Ästhetikanspruch erfüllt werden. Denn diese Inlays sind zahnfarben, lichtdurchlässig und stehen dem natürlichen Zahnmaterial mit seinem opalisierenden Glanz und seiner Lichtreflektion in nichts nach. Außerdem leiten Keramikinlays Temperaturreize nicht weiter und sind auch über Jahre farbbeständig.

Zum Einsetzen des Keramikinlays wird ein spezieller Kleber verwendet, der dem Komposit ähnlich ist. Keramik-Inlays können entweder im zahntechnischen Labor angefertigt oder mit Hilfe der modernen Digitaltechnik direkt in der Zahnarztpraxis hergestellt werden.

Damit das Keramikinlay dick genug ist und nicht so leicht zerbricht, muss der Zahnarzt relativ viel gesundes Zahnmaterial wegbohren. Da Keramik härter ist als der natürliche Zahnschmelz, können nicht exakt passende Keramikinlays gegenüberliegende Zähne beschädigen. Aufgrund der Bruchempfindlichkeit sollten Patienten die unter nächtlichem Zähneknirschen leiden eventuell auf andere Materialien ausweichen.

Die Karies ist entfernt, die Zähne sind für die Keramikinlays vorbereitet.

Fertige Keramik-Inlays auf dem Gipsmodell.

Für eine bessere Verklebung der Inlays mit dem Zahn wird der Zahnschmelz angeätzt.

Fertige Keramik-Inlays im Mund. Fotos: dentimages.

Verträglichkeit

Keramik ist gut verträglich, kann aber in Spuren radioaktive Substanzen enthalten. Eine gewisse Allergiegefahr geht von dem Kleber auf Kunststoffbasis aus, mit dem die Keramikinlays befestigt werden.

Vorteile Nachteile
  • erfüllt höchste ästhetische Ansprüche
  • gute biologische Verträglichkeit
  • Verwendung im Seitenzahnbereich
  • Keramikbruch möglich
  • hohe Kosten
  • gegenüberliegende natürliche Zähne können aufgrund der Härte des Materials geschädigt werden
Haltbarkeit Beteiligung gesetzl. Krankenkasse
  • Lange Haltbarkeit, 10 – 15 Jahre
  • Der Zahnarzt muss für Füllungen eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • Privatleistung, keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Handelt es sich um einen behandlungsbedürftigen Zahn, kann Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt über die Versichtenkarte die Kosten abrechnen, die für eine plastische Füllung (Amalgam) zu Lasten der GKV berechnungsfähig wären (ca. 35€).Die Kosten pro Keramikinlay liegen je nach Größe zwischen 300€ und 700€. Keramikinlays sind die teuersten Zahnfüllungen.

Mögliche Gesundheitsrisiken

  • bisher keine bekannt

 

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