Laser zur Kariesbehandlung

Der Laser (“Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation (englisch “Lichtverstärker durch stimulierte Strahlungsemission”)”) ist eine Lichtquelle die extrem scharf gebündeltes Lichts ausstrahlt. Die Intensität und Bündelung einer durch Laser erzeugten Lichtquelle ist so groß, dass es genügt, einen Laserstrahl von wenigen Millimetern Durchmesser auf den Mond zu richten, um dort, noch deutlich erkennbar, eine Fläche von 1 m² zu beleuchten.
Neben der Medizin wird auch in der Zahnheilkunde der Laser für verschiedene Aufgaben eingesetzt. Allerdings sind die Einsatzmöglichkeiten für Laser in der Zahnmedizin begrenzt. Die Lasersysteme werden in zwei Gruppen unterteilt: Softlaser und Hardlaser. Softlaser senden Laserlicht niedriger Energie aus. Ihre Leistungen liegen im Milliwattbereich.

Beteiligung durch gestzl. Krankenkasse

  • Laserbehandlungen sind Privatleistungen, daher keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV).

Laser zur Karieserkennung (DIAGNOdent®)

Zähne können oberflächlich gesund aussehen, und doch kann sich – für das Auge unsichtbar – Karies in der Zahnsubstanz ausbreiten. Besonders in den feinen Vertiefungen (Fissuren) auf der Oberfläche der Backenzähne und unterhalb des Zahnschmelzes im Zahnbein (Dentin) kann sich Karies versteckt entwickeln. Aber auch in den Zahnzwischenräumen ist das Erkennen kariöser Stellen oft schwierig. Um eine versteckte Karies aufzuspüren, muss der Zahnarzt gezielte Röntgenaufnahmen (z. B. Bissflügelaufnahmen) anfertigen, eine Untersuchung mit Kaltlicht durchführen oder mit vergrößernden Sehhilfen nach der Karies suchen.

Die konventionelle klinische Karies-Untersuchung kann durch diese Geräte also nicht ersetzt werden. Ein Grund zum routinemäßigen Einsatz dieses Diagnostikverfahrens in zahnärztlichen Praxen besteht zur Zeit nicht. Für Kassenpatienten wichtig: Diese Leistung ist für Versicherte von AOK und Co. keine Vertragsleistung und kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.

DIAGNOdent-Gerät (Foto: KaVo)

Prinzip der DIAGNOdent-Diagnostik (Grafik: KaVo)

Laser als Bohrerersatz

Mit dem Laser, speziell mit dem Erbium:YAG-Laser, kann auch Karies entfernt werden. Und das nach Aussagen von Patienten sogar schmerzlos oder wenigstens schmerzarm. Auf eine Anästhesie kann dennoch nicht immer verzichtet werden (Blei 2010). Allerdings wird bei der Anwendung von Laser mehr Zeit benötigt als bei der herkömmlichen Methode mit dem Bohrer. Füllungen aus Metall oder Keramik kann der Dental-Laser nicht bearbeiten. Alte Amalgamfüllungen können mit dem Laser nichtntfernt weren, da dann  die Gefahr besteht, dass giftige Quecksilberdämpfe freigesetzt werden.

Soll der kariöse Zahn mit einem Inlay oder einer Krone versorgt werden, ist der alleinige Einsatz des Lasers derzeit nicht möglich, da das „Bohren“ mit dem Laser eine raue und zerklüftete Oberfläche hinterlässt. Fazit: Bohren mit dem Laser funktioniert und ist sicher, wir aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.

In den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts entwickelte die Firma KaVo ein spezielles Laserfluoreszenzverfahren zur Kariesfrüherkennung. Mit Hilfe des Laserstrahls wird hierbei der Zahn zum Leuchten (Fluoreszenz) gebracht. Da kariöse Zahnsubstanz anders “leuchtet” als gesunde, können kariöse Stellen durch dieses Verfahren sichtbar gemacht und frühzeitig behandelt werden. Durch ein akustisches Signal wird der Zahnarzt auf die entdeckte Karies aufmerksam gemacht.

Nach Angaben des Herstellers sollten mit diesem DIAGNOdent-Gerät auch kleinste kariöse Stellen entdeckt werden. Und das schmerz- und strahlungsfrei. Während allerdings der Hersteller dem Gerät eine Trefferquote von 90 % bescheinigt (KaVo) und auch eine Studie der Universität Bern dem Gerät gute Noten erteilt (Lussi 2000), kommen Kühnisch et al. (2007) zu einem anderen Resultat. Laut Kühnisch zeigten die Geräte DIAGNOdent 2095 und DIAGNOdent Pen bei den Messungen eine große Streuung, die die Anwendung zur Kariesdiagnostik in der Praxis höchstens als zusätzliches Gerät erlaubt. Auch andere Untersuchungen hatten immer wieder ungenaue Messwerte bemängelt und darauf hingewiesen, dass Reste von Zahnpasta (Lussi u. Reich 2005) oder das Aufhellen der Zähne (Bleaching) (Falconer et al. 2006) die Messerergebnisse beeinflussen.

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