Goldhämmer-Technik Füllung

Gold wurde bekanntlich schon von den alten Griechen als Füllmaterial für Zähne eingesetzt. Die ersten Hinweise auf Blattgold als Füllmaterial sind über 1200 Jahre alt und stammen aus Arabien. Goldfolie wurde ab dem 14. Jahrhundert zu einem gebräuchlichem Füllmaterial, wobei die Goldhämmerfüllung im 19. Jahrhundert in Amerika ihre Blütezeit erlebte.

Bei dieser Füllungstechnik werden hauchdünne 24-karätige Goldfolien zu Kügelchen gerollt und schichtweise mit einem Hämmerchen in die entsprechend gestaltete Kavität geklopft und dabei kalt verschweißt. Die einzelnen Lagen der Folien verbinden sich zu einer kompakten Füllung. Die Goldhämmerfüllung besitzt einen sehr guten Randschluss und eine ausgezeichnete Biokompatibilität. Zwar ist diese Füllungsmethode sehr zeitintensiv, doch wird man mit einer der langlebigsten Füllungen belohnt.

Gut geeignet ist die Goldhämmerfüllung für kleine seitliche Defekte an Backenzähnen und für Füllungen am Zahnhals.Die Lebensdauer von Goldhämmerfüllungen wird von keinem anderen Füllungsmaterial erreicht. Bei guter Zahnpflege und regelmäßiger Kontrolle hält eine Goldhämmerfüllung lebenslang.

Goldhämmer-Füllungen sind für kleine Löcher optimal.
Foto: dentimages.

Vorteile Nachteile
  • zahnschonende Bearbeitung des Zahnes
  • sehr guter Randschluss
  • gute biologische Verträglichkeit
  • nicht zahnfarben
  • nur für kleine Füllungen und Zahnhalsfüllungen geeignet
Haltbarkeit Beteiligung gesetzl. Krankenkasse
  • Haltbarkeit von 30 Jahren und länger
  • Der Zahnarzt muss für Füllungen eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).
    Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • Privatleistung, keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Handelt es sich um einen behandlungsbedürftigen Zahn, kann Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt über die Versichertenkarte die Kosten abrechnen, die für eine plastische Füllung (Amalgam) zu Lasten der GKV berechnungsfähig wären (ca. 35€).

Mögliche Gesundheitsrisiken

  • Sehr gut verträglich

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