Keramikinserts

Sozusagen ein „Wanderer zwischen zwei Welten“ sind Keramikinserts. Fabrikmäßig hergestellte Keramikteile, sogenannte Inserts, werden mit Komposit im Zahn verklebt. Zuvor wird das Loch im Zahn mit speziellen Schleifkörpern, die exakt auf die Form der Keramikteile abgestimmt sind, vorbereitet. Aufgrund des genau passenden Keramik-Inserts muss nur wenig Kunststoff verwendet werden.

Nachteile der Komposite, nämlich Schrumpfung und Abriebfestigkeit sollen hierdurch beseitigt werden. Eine Hoffnung, die sich jedoch nicht unbedingt bestätigt. Eine Studie der Universität Köln brachte enttäuschende Ergebnisse. Das Fazit der Wissenschaftler: Keramikinserts sind als Zahnfüllungen nur bedingt zu empfehlen. Im Vergleich zu im zahntechnischen Labor hergestellten Inlays sind sie aber erheblich preiswerter und es wird nur ein Behandlungstermin benötigt.

Spezielle, auf die Keramikinserts angepaßte Schleifkörper

Zahn für die Keramikinserts vorbereitet

Die Keramikinserts werden in die Kavität gesteckt und die
verbleibende Hohlräume mit Komposit gefüllt

Die fertig ausgearbeitete und polierte Füllung
Foto: dentimages

Verträglichkeit
Keramik ist gut verträglich, kann aber in Spuren radioaktive Substanzen enthalten. Eine gewisse Allergiegefahr geht von dem Komposit aus, mit dem die verbleibenden Hohlräume zwischen Keramikinsert und Zahn aufgefüllt werden.

Vorteile Nachteile
  • sehr gute Ästhetik, da zahnfarben
  • zahnschonende Bearbeitung des Zahnes
  • Verwendung im Seitenzahnbereich eingeschränkt
  • keine große Belastbarkeit
Haltbarkeit Beteiligung gesetzl. Krankenkasse
  • Haltbarkeit von 5 – 10 Jahren
  • Der Zahnarzt muss für Füllungen eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).
    Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • Privatleistung, keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Handelt es sich um einen behandlungsbedürftigen Zahn, kann Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt über die Versichertenkarte die Kosten abrechnen, die für eine plastische Füllung (Amalgam) zu Lasten der GKV berechnungsfähig wären (ca. 35€).

Mögliche Gesundheitsrisiken

  • Keramik ist gut verträglich. Allergiegefahr durch Komposit.

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