Kunststofffüllung

Lange Zeit gab es keine Möglichkeit, zahnfarbene Füllungen direkt im Mund herzustellen.  Wer eine zahnfarbene Versorgung wünschte, musste auf im laborgefertigte indirekte Lösungen wie Keramikinlays oder Keramikkronen ausweichen. Mit der Entwicklung von zahnfarbenen Kunststofffüllungen wendete sich das Blatt. Moderne “Kompositfüllungen”, so lautet die korrekte Bezeichnung, bestehen zu einem Drittel aus Kunststoff und zu zwei Dritteln aus keramischen Füllkörpern Glaskeramik).  Es sind daher eher Keramik als Kunststofffüllungen. Optisch ist die Füllung vom natürlichen Zahn fast nicht zu unterscheiden. Kunststofffüllungen sind daher gut für eine minimalinvasive, das heißt Zahnsubstanz schonende Versorgung bei Frontzähnen oder im Zahnhalsbereich geeignet. Im kaubelasteten Seitenzahnbereich sind sie eingeschränkt zu verwenden. Denn, je größer das Loch ist, desto schlechter halten die Komposit-Füllungen. Vor allem Hybridcomposite mit einem erhöhten Füllkörpergehalt eignen sich für den Backenzahnbereich, also dort, wo Kaudruck entsteht.

Spezielle Klebetechnik verbessert die Qualität der Füllung
Damit die Füllung am Zahn besser haftet, wird eine spezielle Technik („Adhäsivtechnik“) angewendet: Zunächst wird die Zahnfläche mit Säure etwas aufgeraut und ein Haftvermittler aufgetragen. Da Speichel die Haftung der Füllung mit dem Zahn verschlechtert,schützen viele Zahnärzte den Zahn vor Speichel mit einem Gummituch, dem sogenannten Kofferdam. Anschließend wird das Komposit-Material Schicht für Schicht in den Zahn eingebracht und jede Schicht mit Licht gehärtet. Diese Schichttechnik und das Schmelz-Dentin-Adhäsivverfahren bewirken, dass die Füllung nicht mehr schrumpft. So werden winzige Randspalten zwischen Füllung und Zahn vermieden.

linkes Bild: Alte Amalgamfüllung an Zahn 36
und Fissurenkaries an Zahn 37 rechtes Bild: Die fertigen Kompositfüllungen

Weiße Füllung für den Seitenzahnbereich – schön, aber
nicht immer geeignet. Foto: dentimages.

Vorteile Nachteile
  • sehr gute Ästhetik, da zahnfarben
  • zahnschonende Bearbeitung des Zahnes
  • im Seitenzahnbereich nur für kleine Füllungen
  • keine große Belastbarkeit
  • Verfärbung der Füllung durch Tee, Kaffee etc.
Haltbarkeit Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • Haltbarkeit von ca. 5 – 10  Jahren
  • Der Zahnarzt muss für Füllungen eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).
    Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • Zur Versorgung von Frontzahndefekten und für Füllungen im Zahnhalsbereich werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen. Aufgrund der aufwändigeren Maßnahmen (z. B. Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik) kann Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt privat Mehrkosten berechnen. Vor Behandlungsbeginn muss darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden (Mehrkostenvereinbarung nach § 28 SGB V). Die Zuzahlungshöhe beträgt je nach Größe der zu behandelnden Schädigung 20 – 70 €.

Mögliche Gesundheitsrisiken

Der Katalysator enthält biologisch aktive Substanzen, deren Konzentration aber weit unter der Grenze zur Giftigkeit liegt. Vereinzelt wurden Allergien beschrieben.

Wie wird eine Kompositfüllung angefertigt?

Zunächst bohrt der Zahnarzt die kranke Zahnhartsubstanz möglichst schonend aus. Damit sich Kompositmaterial und Zahn gut verbinden, kann eine spezielle “Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik” angewendet werden: Schicht für Schicht wird das Komposit-Material in den Zahn eingebracht. Jede Kompositschicht wird mit einem Speziallicht gehärtet. Diese Schichttechnik und das Schmelz-Dentin-Adhäsivverfahren bewirken, dass die Füllung nicht mehr schrumpft. Außerdem verbessert sich der Randschluß der Füllung.

Links: fertiggestellte Mikropräparation.
Rechts: Ansicht vom Zahnzwischenraum (Approximalansicht).

Links: Vorbereitung der äußeren Schmelzabschrägung und der Kavität mit Phosphorsäure (“Total- Etch-Verfahren”).
Rechts: Anwendung des Dentinadhäsivs.

Links: Kompositfüllung mittel “Spritztechnik” mit dünner Applikationskanüle.
Rechts: Füllung nach der Modellation.

Mikrokompositfüllung an Zahn 14 mesial (Pfeile). Fotos: Spitta.

Gefahren durch Komposit-Füllungen?
“Aus sicht der Wissenschaft ist es derzeit nicht zu vertreten, den Füllungswerkstoff Amalgam zu verbieten. Die aktuelle Forschung zeigt, dass Ersatzmaterialien, zum Beispiel auf Kunststoffbasis, bei weitem nicht alle Indikationen von Amalgamfüllungen abdecken können. Die biologischen Probleme derartiger Kunststoffmaterialien sind weitestgehend ungeklärt und bedürfen deshalb intensiver bio-medizinischer Forschung.” Mit diesen Worten wandte sich zu beginn des Jahres 2006 der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Prof. Dr. Georg Meyer, Universität Greifswald, an die deutschen EU-Parlamentarier, um ein drohendes Amalgamverbot abzuwehren. (DZW 12/2006, S. 2). Kaum ausgesprochen, entbrannte sofort eine Diskussion um die Biokompatibilität von Komposit-Kunststoffen, werden doch schließlich Komposit-Kunststoffe in einer Vielzahl von Fällen verwendet. Zum Beispiel als Füllungsmaterialien, Stumpfaufbauwerkstoffe, Fissurenversiegler und Befestigungsmaterial. Hinzu kommen außerdem Hilfsmittel, wie Säuren und Dentinadhäsive, die die Haftung zwischen Kunststoff und Zahn verbessern sollen.

Da Komposit-Kunststoffe eine Reihe von Substanzen enthalten, die als Allergene angesehen werden, besteht prinzipiell die Möglichkeit von allergischen Reaktionen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Monomere Triethylenglykoldimethacrylat (TEGDMA) und Hydroxypropylmethacrylat (HEMA). Dies betrifft jedoch hauptsächlich Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit häufig mit diesen Stoffen in Berührung kommen, zum Beispiel Zahnärzte und Zahntechniker. So zeigte eine Umfrage bei 2208 dänischen Zahnärzten, dass bei 0,7 Prozent der Zahnärzte Kontaktekzeme durch methacrylathaltige Materialien nachgewiesen werden konnten. Die Gesamtzahl wird aufgrund der von den Zahnärzten angegebenen Symptome auf etwa zwei Prozent geschätzt (Munksgaard, E. C. et al. Self-reported occupational dermatological reactions among Danish Dentists. Eur J Oral Sci 104, 396-402), wobei andere Autoren von höheren Werten ausgehen.
„Diese Ergebnisse machen deutlich, dass Komposit-Kunststoffe (mit Dentinadhäsiven) eine hohe allergene Potenz besitzen. Auch bei Patienten wurden kontaktallergische Reaktionen in Zusammenhang mit Komposit-Kunststoffen beschrieben.“ (Schmalz, G. et al.: Biokompatibilität von Kompositen. Zahnärztliche Mitteilungen (96) 2006, S. 34-42). Schmalz empfiehlt daher, Patienten mit dem klinisch begründeten Verdacht einer Allergie durch einen Patch-Test auf eventuelle Allergien gegen Komposit-Kunststoffe zu testen. Eine vorbeugende Allergie-Testung wird jedoch abgelehnt, da es durch den Test zu einer Sensibilisierung einer bislang nicht sensibilisierten Person kommen kann.

Aus derzeitiger Sicht gibt es somit keine Grundlage, die gegen eine Verwendung von Kompositen (Ausnahme: nachgewiesene Allergien gegen Komposit-Bestandteile) sprechen. Es ist aber Prof. H. J. Staehle, Universität Heidelberg, zuzustimmen, der bei Kompositen „aus wissenschaftlicher Sicht nach wie vor ein hohes Weiterentwicklungspotential bezüglich der Biokompatibilität sieht (Staehle, H. J.: Keine Angst vor zahnärztlichen Materialien. Zahnärztliche Mitteilungen (96) 2006, S. 212-213). Ähnlich äußert sich Prof. Georg Meyer, Greifswald, der in der Zeitschrift  “ZWR – Das Deutsche Zahnärzteblatt” (3/2006, S. 68) vor einer aufkommenden Kunststoffangst warnt, gleichwohl aber Forschungsbedarf sieht: “Ganz offensichtlich besteht (…) wissenschaftlicher Handlungsbedarf: antibakterielle Eigenschaften (zahn-)medizinischer Materialien müssen hinterfragt und ggf. verbessert werden; (…); das allergisierende Potenzial von Kompositen muss minimiert werden. (…) International publizierte Studien, die eine geringere Fruchtbarkeit (Fertilität) bei Mäusen fanden, denen Bestandteile von Kompositfüllungen mit der Nahrung verabreicht wurden, sollten hinsichtlich ernsthafter ableitbarer klinischer Konsequenzen überprüft werden.”

Nach dem derzeitigem Stand der Wissenschaft ist es also verfrüht, bei Kompositen als eine verträglichere Amalgamalternative zu bezeichnen. Eine Zunahme der Allergien gegen diese Kunststoffe durch die Verdrängung des Amalgams ist zu erwarten (Brehler et al. 1993).

Zahnschmerzen und Aufbissempfindlichkeit nach Legen der Komposit-Füllung
Patienten berichten immer wieder über Schmerzen beim Beißen harter Speisen (Aufbissempfindlichkeit) nach dem Legen von Komposit-Füllungen. So finden sich in einem Internet-Forum alleine 26 Einträge (Stand: 01.06.2007) zu Schmerzen, die nach dem Füllen von Zähnen mit Komposit-Material auftraten. Ähnliche Angaben finden sich bei Schmalz und Arenholt-Bindslev (2005), die ebenfalls über Beschwerden nach dem Legen von Kunststoff-Füllungen berichten. Bei der Untersuchung sind die Zähne röntgenologisch einwandfrei, reagieren normal auf Kältereize und zeigen keine Klopfempfindlichkeit (Perkussionsempfindlichkeit). Während Druck auf den Zahn nicht schmerzhaft ist, führt Druck auf die neue Zahnfüllung zu Schmerzen. Diese Beschwerden sind nicht abhängig von der Füllungsgröße. Häufig gehen sie nach einigen Tagen zurück. In einer nicht unbeträchtlichen Zahl – bis zu fünf Prozent der gelegten Füllungen – sind sie Grund für eine Erneuerung der Füllung (Schmalz et al. 2006).

Diese Schmerzen können eine Begleiterscheinung der Säureätztechnik sein, zum Beispiel durch zu lange Ätz-Zeiten (Frankenberger 2006), die zu einer Aufbissempfindlichkeit des betreffenden Zahnes und einer nachfolgenden Entzündung des Zahnners (Pulpa) führen. Es kommt zu einer Kälteempfindlichkeit. Die Schmerzen scheinen seltener aufzutreten, wenn unter die Kunststoff-Füllung eine Unterfüllung gelegt wird, und man nach dem Absprühen des Ätzgels und Trocknen des Zahns mit einem Pinsel etwas Wasser in das Dentin einmassiert (dens 2/2002DGZMK Stellungnahme 10/1998).

SIE ERREICHEN UNS

Montag – Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr | Montag – Donnerstag: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

unter der Telefonnummer 06221 – 522 1811. Unter der dieser Telefonnummer können
Sie auch einen individuellen Beratungstermin in der Beratungsstelle vereinbaren.