Kinderbehandlung

Gesunde Zähne von Anfang an – das wünschen Sie Ihrem Kind, und Sie können viel mit dazu beitragen, dass dieser Wunsch Realität wird. Der Mund Ihres Kindes braucht eine gründliche Pflege von Anfang an. Wie es geht finden Sie unter dem Menüpunkt “Vorsorge – Zahnpflege/Kinder”. Aber es gibt noch mehr. So sollte die regelmäßige Untersuchung Ihres Kindes beim Zahnarzt Bestandteil der Gesundheitsvorsorge sein. Wenigstens einmal, besser zweimal, sollten Sie zusammen mit Ihrem Kind den Zahnarzt aufsuchen. So gewöhnt sich das Kind an die “Atmosphäre” der Praxis und wird mit dem Praxispersonal vertraut. Durch die regelmäßige Kontrolle können eventuell entstandene kleine Schäden mit einer kleinen Behandlung behoben werden.

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Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen

Die in Deutschland zu beobachtende kontinuierliche Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern ist eine Folge verschiedener Vorsorgemaßnahmen (Prophylaxe). Neben den häuslichen Maßnahmen (regelmäßiges Zähneputzen, Speisesalzfluoridierung etc.) und den Gruppenprophylaxemaßnahmen in Kindergarten und Schule wird für gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche in der Zahnarztpraxis die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung und die Individualprophylaxe angeboten.

Abb. 1  “Früh übt sich” – Gruppenprophylaxe im Kindergarten. Hier erlernen Kinder auf spielerische Weise und in gewohnter Umgebung warum die Zahnpflege so wichtig ist und wie es geht. Am Teddy mit seinem großen Gebiss darf dann selbst einmal Zahnarzt gespielt werden. Copyright: Shutterstock

Abb. 2  Die Kinder erfahren spielerisch, wie ein zahnärztliches Instrument funktioniert. Dieses “tell – show – do” – Prinzip gehört zu den wirksamsten Methoden einer harmonischen Kinderbehandlung. Es geht hierbei um den Abbau von Scheu und das Einordnen der Instrumente in die Normalität. Copyright: Shutterstock

Abb. 3  Die Vertrauensbasis ist geschaffen. Die Behandlung kann beginnen. Copyright: Shutterstock

Die Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen

Für Kinderzähne ist die richtige Vorsorge (Prophylaxe) besonders wichtig, denn gesunde Milchzähne sind die besten Voraussetzungen für ein gesundes bleibendes Erwachsenengebiss. Der Gesetzgeber hat daher für Kinder von drei bis sechs Jahren die Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU) eingeführt. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen. Früherkennungsuntersuchungen sind immer dann zu empfehlen, wenn Ihr Kind nicht bereits im Kindergarten oder in ähnlichen Einrichtungen an einer gruppenprophylaktischen Maßnahme teilnimmt. Es gibt drei Früherkennungsuntersuchungen (FU 1 – FU 3), die zu verschiedenen Lebensaltersstufen stattfinden.

FU 1 (ab 2,5 Jahre)
Zwischen dem 30. und dem 42. Lebensmonat des Kindes liegt der günstigste Zeitpunkt für diese Untersuchung. In aller Regel sind bis dahin alle 20 Milchzähne durchgebrochen. In diesem Alter kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt am besten feststellen, ob sich Zähne und Kiefer altersgemäß entwickelt haben.
Frühzeitig können zahnschädigende Angewohnheiten (z.B. Schnuller, Nuckelflaschen) abgewöhnt werden. Erste Krankheitsanzeichen lassen sich feststellen und zumeist rasch wieder beseitigen. Bereits jetzt lässt sich das Kind in die Beratung einbeziehen und für die Prophylaxe gewinnen.

FU 2 (ab 4 Jahren)
Die zweite zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung wird im Alter zwischen dem 49. und 72. Lebensmonat durchgeführt. In diesem Alter ist das Kind für Prophylaxe besonders empfänglich, denn das Eigeninteresse an sich und dem eigenen Körper ist bereits sehr stark ausgeprägt. Richtiges Zahnputzverhalten kann leicht erlernt und umgesetzt werden.

FU 3 (erhöhtes Kariesrisiko)
Sollte die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine besondere Anfälligkeit für Zahnkaries feststellen, wird zusätzlich im 6. Lebensjahr eine weitere Vorsorgeuntersuchung durchgeführt. Die neu durchbrechenden bleibenden Zähne können individuell geschützt werden, z.B. durch eine Versiegelung oder durch Fluoride.

Die Indivdualprophylaxe

Für Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, wird die Individualprophylaxe (IP 1 – IP 5) angeboten. Dieses Prophylaxeprogramm soll vor allem den Patienten, die ein erhöhtes Kariesrisiko haben, helfen, die Mundgesundheit zu verbessern. Bei Versicherten, die den Risikogruppen nicht angehören, sind die individual-prophylaktischen Maßnahmen in zahnmedizinisch sinnvoller Weise zu begrenzen.

Die fünf Stufen der Individualprophylaxe beinhalten:

IP 1 Mundhygienestatus (1 x je Kalenderhalbjahr)
IP 2 Aufklärung über Krankheitsursachen und deren Vermeidung, Intensivmotivation (1 x innerhalb von drei Jahren)
IP 3 Überprüfung des Übungserfolges, Remotivation (2 x im 1. Jahr, insgesamt 4 x innerhalb von drei Jahren)
IP 4 Lokale Fluoridierung der Zähne (1 x je Kalenderhalbjahr)
IP 5 Versiegelung von kariesfreien Fissuren der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtendem Kunststoff (1 x nach Durchbruch der Zähne 6 und 7)

Der Erfolg der Individualprophylaxe ist von der Mitarbeit des Patienten abhängig. Die wichtigste Aufgabe ist es, den Patienten zu motivieren, die Möglichkeiten der Individualprophylaxe zu nutzen und diese im Alltag lebenslang umzusetzen.

Mein Kind hat Karies – was nun?
Trotz aller Vorsorgemaßnahmen kann es vorkommen, dass ein Zahn Ihres Kindes Karies bekommen hat. Wenn Ihr Kind schon öfters mit Ihnen in der Zahnarztpraxis war, hat es sicherlich schon einiges Vertrauen gewonnen und durch die regelmäßige Kontrolle ist der Schaden noch gering und das Kind hat keine Schmerzen. Das erleichtert die Behandlung. Denn die Kinderbehandlung unterscheidet sich von der Erwachsenenbehandlung vor allem in der Anfangsphase. Während der Erwachsene mehr oder weniger problemlos sofort behandelt werden kann, benötigt das Kind eine Eingewöhnungszeit.

Wenn dies der erste Besuch Ihres Kindes beim Zahnarzt ist, so wird das Praxisteam zunächst versuchen, eine Vertrauensbasis zu schaffen. Es geht in dieser Phase noch nicht darum, sofort mit der Behandlung zu beginnen, es sei denn, dies ist medizinischen Gründen unerlässlich. Ziel der ersten Sitzung ist, das Kind mit den ersten wichtigen Dingen der Praxis vertraut zu machen. Da für ein ängstliches Kind die zahnärztlichen Instrumente oft ein Ausgangspunkt für Befürchtungen sind, sollten die Instrumente dem Kind vor Gebrauch gezeigt und erklärt werden (Abb. 2). So fühlt sich das Kind sicher. Es hat sich gezeigt, dass dieses klassische Prinzip des Erklärens, Zeigen, wie es funktioniert, und dann erst Ausführen, bekannt als “tell – show – do – Prinzip”, (bereits 1950 von dem amerikanischen Kinderarzt Dr. Addleston beschrieben) zu den wirksamsten Methoden harmonischer Kinderbehandlung gehört.

Auch die zweite Sitzung dient noch der Vertiefung der Vertrauensbasis. Nur wenn in dieser Sitzung das Kind sehr kooperativ und offen ist, wird der Zahnarzt einen Zahn behandeln. Allerdings nur, wenn er sicher ist, dass diese Behandlung unproblematisch ablaufen wird.
Andernfalls wird eine dritte Sitzung vereinbart, bei der dann die eigentliche Behandlung beginnt. Der Zeitrahmen für einen Behandlungstermin beträgt etwa 15-20 Minuten (Abb. 3). Danach nimmt die Mitarbeit des Kindes ab. Erst wenn ein gefestigtes Vertrauensverhältnis besteht, oder das Kind älter ist, kann dieser Zeitraum überschritten werden.

Sie sehen, eine Kinderbehandlung benötigt viel Zeit. Für Ihr Kind, für Sie und für Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt. Erwarten Sie also nicht, dass Ihr Kind ähnlich zügig behandelt wird wie Sie selbst! Mit den folgenden Tipps können Sie Ihr Kind auf einen Zahnarztbesuch vorbereiten und eine positive Einstellung bewirken:

Keine Drohung
Drohen Sie niemals mit dem Zahnarzt und vermeiden Sie Äußerungen, die Ihr Kind negativ aufnehmen könnte. Auch der gutgemeinte Rat, “Wenn du dir deine Zähne nicht richtig putzt, dann mußt du zum Zahnarzt!”, ist falsch. Der Zahnarzt wird so zum Schreckgespenst, was den ungezwungenen Umgang des Kindes mit dem Zahnarzt erheblich erschwert.

Keine großen Belohnungen
Ihr Kind soll den Zahnarztbesuch als etwas selbstverständliches ansehen. Dafür benötigt das Kind keine besondere Belohnung, eine kleine Anerkennung reicht völlig aus.

Keine falschen Versprechungen
Versprechen Sie Ihrem Kind keine Dinge, die der Zahnarzt vielleicht nicht halten kann, und machen Sie Ihrem Kind nichts vor. Aussagen wie: “Es tut gar nicht weh” sollten Sie daher genauso vermeiden wie: “Den Bohrer spürst Du doch nicht”.

Lassen Sie das Kind antworten
Wird Ihr Kind vom Zahnarzt befragt, dann lassen Sie ruhig Ihr Kind antworten. Nur so kann die unerlässliche Vertrauensbasis zwischen Kind und Zahnarzt geschaffen werden.

Füllungstherapie im Milchgebiss
Auch wenn in Deutschland der Erhalt von Milchzähnen immer noch nicht mit der notwendigen Intensität erfolgt, ist unbestritten, dass ein an Karies erkrankter Milchzahn zu behandeln ist. Nur durch eine rechtzeitig durchgeführte Behandlung und Versorgung des Defektes mit einer Füllung können kieferorthopädische Folgebehandlungen vermieden werden.

Bevor der Zahnarzt eine Füllung legen kann, muss zunächst das erkrankte und erweichte Dentin entfernt werden. Anstelle des sonst üblichen Bohrers kann das Dentinies bei ängstlichen Kindern mit einem scharfen Handinstrument , dem Löffelexkavator, herausgekratzt werden (Abb. 4).

Abb. 4  Entfernung der Karies mit einem Handinstrument (Löffelexkavator) ohne Einsatz des Bohrers (“der kleine Löffel zum Saubermachen”). Dieses Verfahren ist zwar zeitaufwendiger, wird aber von ängstlichen Kindern besser toleriert.

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Mit dem chemich-mechanischen Verfahren Carisolv steht eine schmerzfreie Methode zur Kariesentfernung zur Verfügung. Mit diesem Verfahren kann zwar das unangenehme “Rumpeln” des Bohrers im Dentin vermieden werden, ganz auf einen Bohrer kann aber nur in den wenigsten Fällen verzichtet werden. Außerdem wird zur Kariesentfernung weitaus mehr Zeit benötigt als beim herkömmlichen Verfahren.

Füllungsmaterialien im Milchgebiss
Nach einer Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes vom Herbst 1992 soll Amalgam bei Kindern unter sechs Jahren nicht mehr eingesetzt werden. Da in der modernen Zahnmedizin Alternativen zur Verfügung stehen, kann auf Amalgam im Milchgebiss – auch bei Kindern über sechs Jahren – weitestgehend verzichtet werden.

Neben Glasionomer-Zemente stehen Kompomere und Komposit-Materialien als Füllung zur Verfügung. Während Glasiononmer-Zemente (Abb. 5) vor allem bei kleineren, sogenannten “einflächigen” Füllungen, zum Einsatz gelangen, bieten sich Kompomere (Abb. 6) auch für größere Füllungen als Ersatz von Amalgam an, zumal die Verarbeitung von Komposit-Materialien einen großen technischen und zeitlichen Aufwand erfordert, der vor allem kleineren Kindern nicht ohne weiteres zugemutet werden kann 

Bei sehr großen Zahndefekten sollte statt einer Versorgung mit plastischen Füllungsmaterialien die Wiederherstellung des Milchzahnes mit einer konfektionierten Stahlkrone vorgenommen werden (Abb. 7).

Abb. 5  Glasionomer-Zement-Füllungen an Milchbackenzähnen. Zwar werden heute durch die rasch fortschreitende Entwicklung der Füllungsmaterialien Glasionomer-Zement-Füllungen immer seltener eingesetzt, durch ihre ständige Fluoridfreisetzung schützen sie aber den der Füllung benachbarten Zahnschmelz vor Karies. Copyright: Shutterstock

Abb. 6  Versorgung eines kariösen Milchbackenzahnes mit einer Kompomer-Füllung. Nachdem die Karies entfernt ist, wird ein spezieller Haftvermittler, der eine sichere Haftung der Füllung am Zahn gewährleistet, aufgetragen (Abbildung rechts oben). Das Füllungsmaterial wird in kleinen Portionen in den Defekt eingebracht und mit Licht ausgehärtet (Abbildung links unten). Überstehende Füllungsteile werden entfernt und die Füllung poliert (Abbildung rechts unten). Copyright: Shutterstock

Abb. 7  Linke Abbildung: durch Karies zerstörte Milchzähne im Unterkiefer. Karies wurde entfernt und Zähne teilweise provisorisch versorgt.Rechte Abbildung: Während die vorderen Milchbackenzähne mit konfektionierten Stahlkronen versorgt wurden, erfolgte die Versorgung der hinteren Milchzähne mit Komposit-Füllungen. Copyright: Shutterstock

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