Kronen

Ist Ihr natürlicher Zahn durch Karies, durch einen Sturz oder eine andere Ursache so stark zerstört, dass eine Zahnfüllung nicht mehr möglich ist, kann der Zahn in vielen Fällen dennoch durch eine Krone gerettet werden. Eine Krone besteht aus einer Metall-Legierung (Gold bzw. Nichtedelmetalllegierung), Keramik oder Kunststoff. Sie rekonstruiert exakt die Form des geschädigten Zahnes und gibt ihm seine Stabilität zurück.

Die Krone wird entweder im zahntechnischen Labor individuell hergestellt und einige Tage später in einer zweiten Sitzung bei Ihnen angepasst und eingesetzt, oder die Krone wird direkt in einer Sitzung angefertigt und eingegliedert.

Bei dieser direkten Methode (CAD/CAM-Verfahren, CAD: Computer Aided Design, CAM: Computer Aided Manufacturing) wird der beschliffene Zahn mit einem Laserstrahl abgetastet. Die Daten werden im Computer mit Hilfe einer speziellen CAD-Konstruktionssoftware aufbereitet und an eine Fräsmaschine übertragen, die die Krone anschliessend aus einem industriell gefertigten Keramikblock herausschleift. So hergestellte Kronen sparen nicht nur durch den Verzicht auf die Herstellung im Zahntechniklabor Zeit, sondern auch Geld, da sie zumeist kostengünstiger von der Zahnarztpraxis angeboten werden. In punkto Ästhetik sind diese Computer-Kronen den im Dentallabor angefertigten allerdings unterlegen. Gleichgültig, welches Herstellungsverfahren gewählt wird: Kronen sind lange haltbar und ermöglichen eine ästhetische und dauerhafte Wiederherstellung des erkrankten Zahnes.

Verblendkrone für die Ästhetik – Teilkrone schont Zahnsubstanz
Aus ästhetischen Gründen werden Metall-Kronen (Vollgusskronen) im sichtbaren Bereich mit zahnfarbener Keramik oder zahnfarbenem Kunststoff verblendet, wobei Keramik aufgrund der besseren Mundbeständigkeit favorisiert wird. Allerdings sind Keramikverblendungen nicht nur schöner, farbbeständiger und haltbarer als Verblendungen aus Kunststoff, sondern auch teurer. Da nur bei genügender Dicke der Verblendung eine natürliche Zahnfarbe entsteht, muss der Zahn für eine Verblendkrone stärker beschliffen werden als bei einer Vollgusskrone ohne Verblendung. Anstelle einer Keramikverblendkrone kann vor allem im Frontzahnbereich auch eine Vollkeramikkrone (z. B. aus Glaskeramik) eingesetzt werden.
Während bei großen Defekten eine Vollkrone nötig ist, reicht bei kleineren Schäden, die aber nicht mehr mit einer herkömmlichen Füllung aus Amalgam oder Komposit versorgt werden können, oft eine Teilkrone. Da diese Krone nicht alle Seiten des Zahnes bedeckt, muss im Vergleich zu Vollkronen deutlich weniger Zahnsubstanz geopfert werden, die Methode ist also weniger invasiv. Auch Teilkronen können ganz aus Metall oder Keramik hergestellt werden.

 Gründe für eine Krone  Gründe gegen eine Krone
  • zerstörte, durch Füllungstherapie mit plastischen Füllungsmaterialien oder Inlasys/Onlays/Overlays nicht aufbaufähige Zähne
  • Wiederherstellung der Kaufunktion und Phonetik
  • Verbesserung der Ästhetik
  • Neugestaltung der Kauflächen bei funktionellen Störungen
  • Stellungs- und Bisslagekorrekturen
  • Verblockung gelockerter Zähne
  • Stabilisierung erfolgreich wurzelbehandelter Zähne, falls die natürliche Zahnkrone sehr stark geschwächt wurde
  • ungenügende Mundhygiene
  • jugendliche Zähne mit weiter Pulpahöhle
  • nicht abgeschlossene Vorbehandlungen (z. B. Parodontalbehandlung, Wurzelkanakbehandlung)
  • Zähne mit abgestorbener Pulpa (Zahnnerv) ohne Wurzelkanalfüllung
  • sehr stark gekippte Zähne

Die ersten Schritte: Untersuchung, Befunderhebung und Vorbehandlung

Bevor Ihr Zahnarzt eine Krone anfertigt, muss er zunächst prüfen, ob die Zahnwurzel und der sie umgebende Kieferknochen gesund sind. Neben der üblichen Untersuchung des Zahnes mit Sonde und Spiegel wird durch einen Kälte- oder Stromreiz getestet, ob der Zahnnerv, die Pulpa, noch lebt. In der Regel wird bei dieser Vitalitätsprüfung (lat. vita  = „Leben“) ein Kältetest (Kälteprovokationstest) verwendet. Hierzu sprüht der Zahnarzt ein Kältespray auf ein Wattekügelchen (Wattepellet), das dann auf den Zahn gedrückt wird. Spüren Sie den Kältereiz nicht, dann ist die Vitalitätsprüfung negativ und es ist davon auszugehen, dass die Pulpa abgestorben, also avital, ist.

Eine Röntgenaufnahme sollte die Untersuchung ergänzen. Ob sie, unabhängig von der klinischen Verdachtsdiagnose, zwingend erforderlich ist, wird kontrovers diskutiert (Fröhlich 1961, Koeck 1999). Zumindest unter dem Gesichtspunkt der Strahlenbelastung und des Strahlenrisikos erscheint eine routinemäßige Röntgenuntersuchung vor jeder Überkronung nicht vertretbar (DGZMK 1993, Koeck 1999, Gemeinsamer Bundesausschuss 2003). Der Nutzen der Röntgendiagnostik muss also deutlich größer als ihr Risiko sein (Bundesamt für Strahlenschutz 2005, Röntgenverordnung 2005).

Ergibt sich aus den verschiedenen Untersuchungen ein krankhafter Befund, so ist vor dem Anfertigen der Krone eine Vorbehandlung, beispielsweise eine Wurzelbehandlung oder ein Stiftaufbau, nötig. Alte Füllungen, zum Beispiel aus Amalgam, werden entfernt. Natürlich müssen auch parodontale Behandlungen abgeschlossen sein, denn hierdurch werden wichtige Voraussetzungen für einen hygienisch einwandfreien und dauerhaften Zahnersatz geschaffen (Fuchs 1976).

Das Beschleifen des Zahnes

Das Beschleifen des Zahnes für eine Krone ist bei lebenden Zähnen sehr schmerzhaft, weshalb eine örtliche Betäubung (Lokalänästhesie) nötig ist. Das eigentliche Beschleifen – die Präparation – erfolgt mit scharfen diamantierten Schleifkörpern verschiedener Form und Größe. Da beim Schleifen Wärme entsteht, muss unbedingt auf eine ausreichende Spraykühlung mit Wasser, mindestens 50 ml/Minute, geachtet werden. Andernfalls kann es zu einer Schädigung des Zahnnervs (Zahnmark, Pulpa) kommen (DGZMK 1998 u. 2007). Die Bedeutung der korrekten Kühlung wird verständlich, wenn man bedenkt, dass bei nicht vorschriftsmäßigem Vorgehen Temperaturspitzen von 400 bis 600 oC gemessen wurden (Hofmann 1961).

Generell sollte so wenig Zahnhartsubstanz wie möglich geopfert werden, um eine ausreichend dicke Dentinschicht über der Pulpa zu belassen: Je dicker die Dentinschicht, desto geringer die Reaktion der Pulpa. Unter diesem Aspekt sind Präparationsformen zu bevorzugen, die ohne tiefe Schultern oder zirkuläre Stufen auskommen. Dies gilt insbesondere für jugendliche Zähne und für die Schneidezähne des Unterkiefers (DGZMK 2007).

Empfehlenswert ist Hohlkehle – biologische Breite muss beachtet werden
In der Regel wird für Vollguss- und Metallkeramikkronen eine Hohlkehlpräparation verwendet, da sie relativ substanzschonend ist und eine exakte Abformung des beschliffenen Zahnes ermöglicht. Alternativ ist bei Vollkeramikkronen auch eine Stufenpräparation mit innen gerundeter Kante möglich.

Kronenpräparation mit innen gerundeter Stufe. Copyright: Shutterstock

Kronenpräparation mit Hohlkehle.
Copyright: Shutterstock

Der Zahnstumpf wird mit einem Winkel von 3-4 Grad beschliffen. Copyright: Shutterstock

Beschliffener Frontzahn. Man Erkennt deutlich den Substanzverlust. Foto: proDente e.V.

Der Verlust an Zahnhartsubstanz, also an Zahnschmelz und Dentin, ist jedoch bei der Stufenpräparation größer. Während bei der Stufenpräparation rund 41 Prozent der Zahnhartsubstanz geopfert werden müssen, beträgt der Verlust bei der Hohlkehlpräparation rund 33 Prozent (Bürger 1981).

Vorteilhaft ist es, den Zahn so zu beschleifen, dass die spätere Krone oberhalb des Zahnfleischrandes endet. Ihr Zahnarzt spricht dann von einer supragingivalen Lage des Präparationsrandes. Im Bereich sichtbarer Kronenränder ist es aus optischen Gründen jedoch oft notwendig, den Kronenrand unterhalb des Zahnfleischrandes (subgingival) enden zu lassen. Eine geringfügige subgingivale Kronenrandlage von etwa 0,2 – 0,3 mm ist akzeptabel, vorausgesetzt, die „biologische Breite” wird nicht verletzt. Kommt es durch die Krone zu einer Beschädigung dieser biologischen Breite, kann dies zu einem Knochenabbau mit Zahnfleischschwund oder Taschenbildung führen.

Verschiedene Präparationsformen:
a = steilkonische Präparation
b = flachkonische Präparation
c = abgeschrägte Stufe
d = Hohlkehlpräparation
e = rechtwinklige Stufe
f = Stufenpräparation mit Abschrägung
(nach Eichner 1969)

Sollte eine Behandlung des Zahnes ohne Verletzung der biologischen Breite nicht möglich sein, stehen zur Versorgung des Zahnes mit einer Krone zwei Techniken zur Verfügung. Die kieferorthopädische Extrusion eines Zahnes bewegt diesen aus dem Zahnfleisch heraus. Allerdings dauert diese Methode mehere Monate. Schneller geht die chirurgische Kronenverlängerung, bei der Knochen entfernt wird. Nach Abschluß der chirurgischen Behandlung muss noch etwa drei Monate abgewartet werden, bis eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgen kann.

Von der Abformung zum Modell

Die Anfertigung der eigentlichen Krone erfolgt in einem zahntechnischen Labor. Deshalb muss die Mundsituation sehr exakt dorthin übertragen werden. Das geschieht meist mit einem Präzisionsabformmaterial auf Silikonbasis, das im Mund in wenigen Minuten aushärtet. Das Abformaterial wird in einen konfektionierten Abformlöffel aus Metall gegeben und der Löffel in den Mund über die abzuformenden Zähne gesetzt. Ein speziell auf die Kieferverhältnisse abgestimmter individueller Löffel, der zuvor vom Zahntechniker aus Kunststoff angefertigt werden muss, ist zur Abformung von Einzelkronen selten nötig.

Soll der Kronenrand unterhalb des Zahnfleischrands liegen, ist es für eine exakte Abformung nötig, vorher kurze Baumwollfäden rund um den beschliffenen Zahn in die Furche zwischen Zahn und Zahnfleisch zu drücken. Die Fäden, die vor der Abformung wieder entfernt werden, verdrängen das Zahnfleisch, so dass sich das Abformaterial dicht um den beschliffenen Zahn legen kann. Je genauer der Abdruck des Zahnes ist, desto besser passt die spätere Krone. Nach dem Entfernen aus dem Mund wird der Abdruck mit einem speziellen Hartgips ausgegossen. So kann sich der Zahntechniker ein sehr genaues Bild des Mundes machen.

Für die richtige Höhe der Krone benötigt der Zahntechniker außerdem noch einen Abdruck des Gegenkiefers und die Bestimmung der Bisslage des Patienten (Bissschlüssel). Hierzu müssen Sie in eine Wachsplatte beißen. In einigen Fällen sind andere, weitaus kompliziertere Bissregistrierungen notwendig. Die Gipsmodelle befestigt der Zahntechniker in einem Kaufunktions-Simulator, dem Artikulato

Der Zahn ist fertig beschliffen.

Abformung des beschliffenen Zahnes.

Herstellung des Gipsmodells.

Fertige Teilkrone eingesetzt. Grafiken: dentimages

Die provisorische Krone – Schutz für den beschliffenen Zahn
Da bis zur Eingliederung des Zahnersatzes mehrere Tage bis Wochen vergehen, schützt der Zahnarzt die beschliffene Zähne mit dem sogenannten Provisorium. Denn ohne diesen Schutz würde der Zahn auf Heißes, Kaltes oder Süßes mit einem stechenden Schmerz reagieren. Auch für dieses Provisorium ist eine Abformung nötig, die vor dem Beschleifen des Zahnes vorgenommen wird. Die Herstellung des Provisoriums aus Kunststoff erfolgt erst nach der Zahnpräparation. Anstelle des individuell hergestellten Provisoriums kann auch eine vorgefertigte Hülse verwendet werden. Die Ränder des Provisoriums müssen exakt ausgearbeitet und nicht zu lang sein, damit das empfindliche Zahnfleisch nicht geschädigt wird. Das Provisorium wird mit einem provisorischen Zement eingesetzt und muss die beschliffene Fläche des Zahnstumpfes während der gesamten Tragedauer dicht abdecken (DGZMK 2007).

Die fertige Krone wird eingesetzt – Passgenauigkeit extrem wichtig
Bevor Ihr Zahnarzt die neue Krone endgültig einsetzen kann, kontrolliert er zunächst den „Sitz“ der Krone. Mit einer spitzen Sonde prüft er den Übergang zwischen Krone und Zahn, den sogenannten „Randspalt“, der kaum tastbar sein soll. Kritisch ist hier anzumerken, dass Studien, die sich mit diesem Verfahren, den Übergang vom Zahn zur Krone mit der zahnärztlichen Sonde abzutasten, befasst haben, diese Methode als „unbefriedigend und fehlerbehaftet“ bezeichnen (Kerschbaum 1990, Dünninger 1990).

Aus technischen Gründen sind randspaltfreie Kronen nicht möglich. Ein Randspalt von 50 Mikrometern (0,05 mm) gilt als hervorragend, aber bis zu 200 Mikrometer sind üblich (Kerschbaum 1995). Bis zu dieser Grenze sehen sowohl Lenz als auch Marxkors keine negativen Folgen (Lenz 1968, Marxkors 1980). Andere Autoren, unter anderem Marxkors (1972) gehen weiter und sehen Randspaltmaße von 300 Mikrometern als obere, in Teilbereichen des Kronenrandes tolerierbare Grenze an. Kontrollen an bereits eingesetzten Kronen ergaben Randspaltmaße, die zwischen 70 und 647 Mikrometern schwankten, also von „sehr gut“ bis „ungenügend“ (Kerschbaum et al. 1990, Kerschbaum/Porschen 1998,  Kerschbaum/Faber 2001). Aufgrund der Erkenntnisse aus den genannten Studien und den praktischen Erfahrungen an bereits eingegliederten Kronen wurde die Definition für einen „guten Randschluss“ überdacht und auf 100 Mikrometer festgelegt (Walther/Heners 1995, Müller/Pröschel 1994, Kerschbaum/Faber 2001).

Zwar wird ein vorhandener Randspalt zunächst durch den Zement zum Befestigen der Krone auf dem Zahnstumpf verschlossen. Allerdings steigt die Möglichkeit, dass sich dieser Zement unter der Krone auswäscht, mit zunehmender Größe des Randspaltes (Jacobs/Windeler 1991, Curtis et al. 1993). Aber selbst eine äußerst geringe Fugenbreite von nur wenigen Mikrometern kann zu Schäden im Bereich des Kronenrandes führen (Crispin et al. 1980). Mögliche Schäden können Karies am Kronenrand, eine Überempfindlichkeit oder Entzündungen am Zahnhalteapparat (marginales Parodontium) sein (Schwindling 1971, Geurtsen 1990, Kerschbaum/Porschen 1998). Somit muss die Breite des Randspaltes als ein Maß für eine langfristige Funktionstüchtigkeit der Krone angesehen werden (Biffar 1991, Frick et al. 1998). Vor diesem Hintergrund ist der Forderung Professor Marxkors (1980), dass bei jeder Indikationsstellung für eine Überkronung eine strenge Schaden-Nutzen-Abwägung zu erfolgen hat, da die künstliche Krone im übertragenen Sinne ein Medikament darstellt und somit nicht frei von Nebenwirkungen ist, nur zuzustimmen.

Mögliche Fehler am Kronenrand:
a = optimaler Kronenrand
b = Kronenrand erreicht Präparationsgrenze nicht
c = Kronenrand zu schmal
d = Kronenrand zu dick
e = Kronenrand steht ab
f = Zahn ohne Stufe, Krone mit Stufe

Ein Stück Zahnseide hilft festzustellen, ob die Krone ausreichenden Kontakt zu den Nachbarzähnen hat (Kontaktpunkt). Unterhalb des Kontaktpunktes sollte der Zahnzwischenraum durchgängig sein. Der Zahnarzt kann das mit einem Zahnholz ermitteln, das bis zum vorderen Drittel eingeführt wird. Geht dies nicht, ist der Zwischenraum verschlossen, wodurch die Reinigung erschwert wird. Entzündungen und Schmerzen können die Folge sein. Mit dünnem farbigem Papier werden die Berührungspunkte (Kontaktpunkte) der Krone mit dem gegenüberliegenden Zähnen geprüft.

Natürlich muss sich die Krone auch in Form und – bei Verblendkronen – Farbe dem Restgebiss anpassen. Unter Umständen sind noch kleinere Korrekturen nötig. Erst wenn alles stimmt, wird der Zahn gereinigt und die Krone mit einem Zement oder Kunststoffkleber auf dem Zahnstumpf befestigt.

Kontaktpunkte (rot dargestellt) schützen die darunter liegenden Zahnfleischpapillen und stützen die Zähne gegeneinander ab. Copyright: Shutterstock

Kontaktpunkte auf den Kauflächen der oberen und unteren Seitenzähne. Copyright: Shutterstock

Das Provisorium ist entfernt und der Zahnstumpf gesäubert. Copyright: Shutterstock

Die Vollkeramikkrone ist eingesetzt.
Herausquellender Befestigungskleber
muss noch entfernt werden. Copyright: Shutterstock

Die Krone passt sich in Form und Farbe harmonisch dem Restgebiss an. Copyright: Shutterstock

Probleme mit der neuen Krone

Es kann noch etwas dauern, bis Sie sich an den neuen “Fremdkörper” gewöhnt haben. Sollten aber auch noch nach einigen Tagen beim Kauen und Beißen unangenehme Druckgefühle auftreten, ist eine nochmalige Überprüfung bei Ihrem Zahnarzt erforderlich.

Treten bei Kälte- oder Wärmereizen (thermische Reize) Schmerzen auf, die nach wenigen Sekunden wieder vergehen (Sekundenschmerz), dann kann dies der erste Hinweis auf eine Entzündung des Zahnnervs (Pulpitis) sein. Solch eine Entzündung kann beispielsweise eine Folge des Beschleifens des Zahnes sein. Vor allem bei Vollgusskronen ist häufig die gute Wärmeleitfähigkeit ein Grund für Schmerzen beim Trinken von kalten oder heißen Getränken bzw. beim Essen von kalten oder heißen Nahrungsmitteln. Aber auch einige Materialien, mit denen die Krone auf dem natürlichen Zahnstumpf befestigt wird, können ebenso Ursache für die Beschwerden sein wie eine zu kurze Krone, bei der Teile des Dentins freiliegen (Wichmann 1999). In den meisten Fällen verschwinden die Beschwerden innerhalb der nächsten Wochen oder Monaten. Bleiben die Beschwerden jedoch länger bestehen oder wird aus dem Sekundenschmerz ein andauernder Schmerz, dann ist eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich. Hierzu wird entweder die Krone entfernt oder, falls dies nicht möglich ist, die Krone durchbohrt.

Ist die Krone zu hoch, entstehen beim Zusammenbeißen (Okklusion) Schmerzen. Durch Beschleifen der Krone kann hier geholfen werden. Sollte sich die Krone nach dem endgültigem Einsetzen lockern, muss Ihr Zahnarzt zunächst prüfen, warum sich die Krone gelockert hat. Vielleicht ist der Zahnstumpf zu kurz, die Zahnwände wurden zu schräg (zu konisch) beschliffen oder die Krone ist nicht passgenau. Dann ist eventuell sogar eine Neuanfertigung der Krone nötig. Bei anderen Gründen, beispielsweise mangelnde Trockenheit des Zahnstumpfs beim Befestigen der Krone oder falsche Verarbeitung des Befestigungsmaterials, kann eine erneutes Einsetzen vorgenommen werden.

Bei keramisch verblendeten oder vollkeramischen Kronen kann Keramik abplatzen. Häufige Ursache hierfür sind Spannungen oder zu dünne Keramik. Selbst das Befestigungsmaterial kann hiefür eine Rolle spielen. Ist die Krone schon endgültig eingesetzt, dann ist in vielen Fällen bei keramisch verblendeten Kronen (Keramikverblendkronen/Metallkeramikkronen) mit speziellen Reparatursets eine Reparatur im Mund möglich, da ja das Metallgerüst unbeschädigt ist. Selbst ältere Keramikverblendkronen oder Vollkeramikkronen, an deren Kronenrand Karies entstanden ist können durch die Verwendung von Komposit-Kunststoffen oft weiter im Mund verbleiben (Wiegand et al. 2008).

Keramikverblendung an Zahn 11 gesprungen, Kompositfüllung
mit Randkaries am Zahnhals.

Keramikätzung mit speziellem Ätzgel.

Komposit wird schichtweise aufgetragen. 

Ausarbeitung des Komposit-Materials. 

Situation nach Abschluss der  Behandlung. Fotos: dentimages.

In jedem Fall muss aber zuvor geprüft werden, ob nicht eventuell weitere Schäden vorliegen, die eine Neuanfertigung erforderlich machen (Stark 2003).

Komplikationen Mögliche Therapie
  • Ungenügende Farbe/Form
  • Passungenauer Kronenrand:
    – Karies am Kronenrand
    – Zahnfleischentzündung
    – Temperaturempfindlichkeit
  • Schmerzen nach dem Einsetzen der Krone:
    – Schmerzen auf Heiß/Kalt
    – Klopfende/pochende Schmerzen
    – Aufbissempfindlichkeit
  • Keramik platzt ab, Vollkeramikkrone bricht
  • Kunststoffverblendung verfärbt
  • Krone gelockert
  • “Dunkler”, sichtbarer Kronenrand
  • Überarbeitung der noch nicht eingesetzten Krone
    bzw. Neuanfertigung der Krone
  • Neuanfertigung
  • Höhe der Krone überprüfen
    Zeitlich befristet abwarten
    Bei weiterem Bestehen der Schmerzen eventuell
    Wurzelbehandlung
  • Eventuell Reparatur möglich, anderenfalls Neuanfertigung der Krone
  • Reparatur der Verbelndung im Mund oder Neuanfertigung der Krone
  • Wiederbefestigung prüfen, anderenfalls Neuanfertigung
  • Eventuell Reparatur im Mund möglich, anderenfalls Neuanfertigung der Krone

Allergien und toxische Reaktionen sind möglich
Zur Herstellung der Krone dürfen nur Werkstoffe verwendet werden, die die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes erfüllen. Allergische Reaktionen durch Dentallegierungen sind bekannt, aber – im Verhältnis zur Anzahl der versorgten Patienten – relativ selten. Das Auftreten einer allergischen Reaktion setzt immer eine bereits erfolgte Sensibilisierung (,,Allergisierung”) des Patienten voraus. Sensibilisierungen entstehen hauptsächlich durch wiederkehrende Kontakte der verursachenden Substanz mit der Haut, während eine Sensibilisierung über die Mundschleimhaut ausgesprochen selten ist. Allergien gegen Nickel, dann oft auch verbunden mit einer Sensibilisierung gegen Palladium, werden häufig beobachtet. Daher ist es wichtig, dass Patienten ihren Zahnarzt über eventuelle Hautprobleme (Ekzeme) im Zusammenhang mit Modeschmuck, Münzen usw. informieren. Allergische Reaktionen sind meist auf den Ort der Einwirkung beschränkt, Fernwirkungen, z. B. Ekzeme an der Lippe oder Hautreaktionen sind aber möglich. Da die Mundschleimhaut gegenüber allergischen Reizen ca. 6 bis 10 mal widerstandsfähiger ist als die Haut, werden Dentallegierungen in etlichen Fällen bei bestehender Sensibilisierung gegen eine ihrer Komponenten problemlos vertragen. Dennoch sollte bei bekannter Allergie generell ein Werkstoff verwendet werden, der die Allergie auslösende Substanz nicht enthält. Selbst dann, wenn dieser Ersatzwerkstoff teurer ist. Nicht empfehlenswert ist ein routinemäßiger Allergietest vor einer zahnärztlichen Versorgung. Eine Testung sollte nur durchgeführt werden, wenn bereits ein begründeter Verdacht auf eine Allergie besteht.

Der Nachweis einer Allergie ist gemäß den Kriterien der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie zu erbringen. Demnach ist zum Nachweis der Allergie ein Epikutantest („Pflastertest“) auf der Haut nötig. Hierbei wird die verdächtige Substanz mit einem Pflaster auf die Haut, meist die Rückenhaut, aufgebracht und dort für mindestens 24 Stunden belassen. Die Testreaktion wird dann nach 24, 48 und 72 Stunden abgelesen, wobei die Ablesung nach 72 Stunden die höchste Aussagekraft hat. Andere Tests, z. B. Lymphozytentransformationstest (LTT), Kinesiologie, Elektroakupunktur oder Bioresonanztest, werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht akzeptiert, da diesen Verfahren die medizinisch-wissenschaftliche Anerkennung fehlt. Analysen der benachbarten Mundschleimhaut auf Metallgehalt sind meist wenig hilfreich (Schmalz/Arenholt-Bindslev 2005).

Von Allergien zu trennen sind lokaltoxische Effekte der Mundschleimhaut in unmittelbarer Nähe des Werkstoffes. Sie können durch die Freisetzung unedler Komponenten (z.B. Kupfer) einer Legierung verursacht werden, wenn diese infolge eines Verarbeitungsfehlers bei der Herstellung (Gießen, Löten, Verblenden) nicht ausreichend korrosionsfest ist. Diese Fehler werden in den meisten Fällen erst während der Tragezeit offenbar. Abhilfe ist dann nur durch die Entfernung des ursächlichen Materials zu schaffen.

Vollgusskrone (Vollkrone)

Die Vollgusskrone ist die einfachste Kronenart, die aus einer Metall-Legierung, z. B. Gold, Titan, Nicht-Edelmetall (NEM), besteht. Legierungen, die Nickel enthalten, können unerwünschte Nebenwirkungen, z. B. Allergien, hervorrufen. Daher sollten, sofern gute Alternativen zur Verfügung stehen, nickelfreie Dentallegierungen verwendet werden. In vielen Fällen sind Gold- bzw. Palladium-Basis-Legierungen, bei denen Palladium mengenmäßig den größten Anteil der Metalle der Legierung bildet, die bessere Wahl (Schmalz/Arenholt-Bindslev 2005). Dies entspricht einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, die davon ausgeht, dass Palladiumlegierungen im allgemeinen als nicht toxisch anzusehen sind. Sie können daher bei sachgerechter Verarbeitung verwendet werden. (DGZMK 11/2000). Zum gleichen Schluss gelangen Tschernitschek et al. (2001) in seiner Übersichtsarbeit zu den klinischen Erfahrungen mit palladiumhaltigen Legierungen: Nur bei nachgewiesener Palladium- oder Nickelallergie ist ein Verzicht auf palladiumhaltige Legierungen erforderlich.

Dem entgegen stehen allerdings Berichte in Fachzeitschriften, Tageszeitungen und auch im Fernsehen, die immer wieder über palladiumgeschädigte Patienten berichten. Mund- und Zungenbrennen, Entzündungen der Schleimhaut, des Mundes und des Darmes, Nasennebenhöhlenbeschwerden, Kopfschmerzen, Schwindel, Schlaflosigkeit oder Konzentrationsmangel werden mit der Palladiumlegierung in Zusammenhang gebracht, ohne wissenschaftlich anerkannte Beweise für diesen Zusammenhang zu bringen. Palladium-Basislegierungen wurden seit der Richtlinienänderung des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen von 1986 in großem Umfang bei Patienten eingesetzt (Bundesanzeiger 1986).

In der ab 1. April 1986 geltenden Fassung der Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kassenzahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und mit Zahnkronen wird unter 12 a) ausgeführt: „Bei der Versorgung mit Brücken und Zahnkronen sowie für individuell gefertigte Verbindungselemente sollen in der Regel Palladiumbasislegierungen (Palladium-Silber, Palladium-Kupfer) verwendet werden“ (ZM 7/86, S. 834). Auch damals schon warnten einzelne Wissenschaftler vor gesundheitlichen Risiken. Vor allem der Frankfurter Werkstoffkundler und Ausschuss-Gutachter Wolfgang Hohmann hatte gegen die Einführung von Palladium-Kupfer-Legierungen gestritten. Wohl nicht unbegründet, denn es gibt durchaus begründete Verdachtsmomente, daß Dentallegierungen, die seit 1985 als Regelversorgung zigmillionenfach verwendet wurden, allergische Ekzeme, Kieferhöhlenentzündungen, aber auch Beschwerden von Herz und Kreislauf hervorrufen können (Der Spiegel 7/1993 u. 1/1994, Christians 1997).

In der Novemberausgabe des Bundesgesundheitsblattes 1992 wie auch in der am 16.November 1992 erschienenen Zeitschrift „Zahnärztliche Mitteilungen“, gab Dr. Tamara Zinke, Mitarbeiterin des Bundesgesundheitsamtes, die Empfehlung, zukünftig keine palladium-kupferhaltigen Dentallegierungen ohne Nachweis ihrer Korrosionsfestigkeit und Bioverträglichkeit mehr zu verwenden, was dann auch  in die entsprechende Änderung der Zahnersatzrichtlinien im Januar 1994 mündete (Bundesgesundheitsamt Informationsschrift 1993).

Laut dem schweizer Zahnmediziner und Werkstoffwissenschaftler Professor Wirz braucht man über Palladiumbasis-Legierungen keine Worte mehr zu verlieren, weiss man doch nur zu genau, dass sie, bedingt durch ihre mangelnde Korrosionsresistenz schwere lokaltoxische Reaktionen auslösen können. Dementsprechend rät Wirz von der Verwendung dieser Legierungen bei Zahnersatz ab (Wirz 1997b) und regt die Herstellerfirmen und Goldscheideanstalten an, aufgrund der möglichen Gesundheitsgefährdung ganz auf die Fertigung der Palladium-Basislegierungen zu verzichten (Wirz 1997a). Es muss aber betont werden, dass nicht – wie dies in den Massenmedien immer wieder proklamiert wird – das Palladium sondern die unedlen, toxischen Zusätze wie Gallium, Kupfer, Cobalt und/oder Indium die Reaktionsauslöser sind (Wirz 2001).

Auch wenn letzte Klarheit noch nicht besteht: In einer Zeit, in der schon jeder 4. Bürger der Bundesrepublik Deutschland von einer Allergie betroffen ist, nimmt das Bedürfnis nach körperverträglichen dentalen Materialien zu (Höhne 2006). Viele Patienten wünschen eine biokompatible Legierung für ihren Zahnersatz ohne die Elemente Palladium und Kupfer. Dank Entwicklung neuerer Legierungen, die diese Stoffe nicht enthalten, können sowohl die Belange der Zahnmedizin als auch die berechtigten Wünsche der Patienten nach körperverträglichen Legierungen berücksichtigt werden (Ehrensberger 2008). Da eine echte Biokompatibilität bei zahnmedizinischen Werkstoffen noch nicht gegeben ist, kann der Zahnarzt nur eine relative Biokompatibilität anstreben, die er vor allem am Gesundheitszustand seines Patienten orientieren muss. „Das heißt, je belasteter ein Patient ist, je schlechter sein Immunsystem und sein Regulationszustand ist, je voller sein individuelles Fass ist, umso mehr sollte ein Therapeut auf belastungsärmere zahnmedizinische Werkstoffe ausweichen. Dazu bedarf es jedoch einer sehr kritischen Würdigung der Materialien, die uns die Industrie für den täglichen Praxisgebrauch anbietet“ (Graf 2004). Im Zweifelsfall scheinen hochgoldhaltige Legierungen gegenüber nickelhaltigen oder Palladiumbasis-Legierungen mit dem geringsten Risiko verbunden zu sein (Wataha et al. 2001).

Die Vollgusskrone wird zur Wiederherstellung eines zerstörten Zahnes angefertigt oder bei herausnehmbaren Zahnersatz als Schutzkrone unter einer Halteklammer. Da die Wände der Vollgusskrone relativ dünn sind, muss Ihr Zahnarzt nur wenig Zahnsubstanz entfernen (seitlich etwa 0,3 – 0,5 mm, auf der Kaufläche etwa 1,0 – 1,5  mm).  Dennoch ist die Stabilität der Vollgusskrone im Vergleich zu den anderen Kronenarten am größten. Selbst Patienten die mit den Zähnen knirschen, können mit dieser Kronenart gut versorgt werden. „Vollgusskronen stellen die langlebigsten prothetischen Restaurationen dar. Tragezeiten von mehr als 20 Jahren sind nicht selten“ (Wichmann 1999). Sie erfüllt nicht nur alle funktionellen Kriterien optimal, sie ist zudem relativ kostengünstig. Aufgrund ihrer gold- oder silberfarben Farbe wird sie jedoch  nur im nicht sichtbaren Backenzahnbereich eingesetzt. In diesem Bereich ist sie aber trotz dieses ästhetischen Nachteils aus biologischer Sicht die günstigste Krone, zumindest wenn noch viel gesunde Zahnhartsubstanz vorhanden ist und somit bei anderen Kronen (Verblendkronen, Keramikkronen) ein größerer Verlust an Zahnsubstanz erforderlich wäre.

Bei der Vollgusskrone muss im Vergleich zu anderen Kronen
wenig Zahnmaterial entfernt werden. Copyright: Shutterstock

Die Vollgusskrone ist stabil, langlebig und
erfüllt alle funktionellen Bedingungen.
Grafik: dentimages.

Die Krone passt sich in Form und Farbe
harmonisch dem Restgebiss an.
Copyright: Shutterstock

Die Herstellung der Vollgusskrone erfolgt im Gussverfahren. Hierzu modelliert der Zahntechniker auf einem Gipsmodell des beschliffenen Zahnes aus Wachs eine Krone. Diese Wachskrone wird in eine spezielle Einbettmasse eingebettet. Nach dem Aushärten der Einbettmasse wird das Wachs ausgeschmolzen, wodurch in der Einbettmasse ein Hohlraum verbleibt. In diesen Hohlraum wird die entsprechende Metall-Legierung gegossen. Nach dem Erkalten kann der Zahntechniker die Krone auf dem Gipsmodell ausarbeiten und der Zahnarzt die Krone am Patienten anpassen und einzementieren. Als Befestigungsmaterial hat sich Zinkoxidphosphatzement bewährt, da dieses Material die Krone für Jahrzehnte sicher auf dem Zahnstumpf befestigt. Für kein anderes Befestigungsmaterial liegen so umfangreiche Daten und Erfahrungen vor.

Titan: besonders verträglich, aber schwieriger zu verarbeiten

Metalle und Legierungen können Unverträglichkeitsreaktionen, beispielsweise Allergien, verursachen (Wirz 2002). Mit Titan steht ein Werkstoff zur Verfügung, der die Forderung nach Verträglichkeit bei gleichzeitig günstigem Preis-Leistungsverhältnis erfüllt. Denn reines Titan ist biologisch gut verträglich und es löst keine Abwehrreaktionen und Allergien im Körper aus. Zudem verträgt sich Titan mit allen anderen Materialien, die bereits im Mund vorhanden sind, d. h. es gibt keine unerwünschten Wechselwirkungen. Bisher sind keine wissenschaftlich abgesicherten Beweise für Unverträglichkeiten gegenüber Titan bekannt (Geis-Gerstorfer 2003).

Ein weiterer Vorteil des Titans ist seine niedrige Temperaturleitfähigkeit, sowie seine Röntgendurchlässigkeit, wodurch eine Kariesdiagnostik auch bei einer bereits im Mund eingesetzten Krone möglich ist. Unverblendet ist die Titankrone silbergrau, zur ästhetischen Verbesserung kann sie mit Kunststoff oder Keramik verblendet werden.

Titan hat zwar gute Materialeigenschaften, ist aber im Dentallabor schwierig zu verarbeiten. Da Titan erst bei einer Temperatur von 1668 °C schmilzt und damit den höchsten Schmelzpunkt aller dentalen Gussmetalle hat, sind spezielle Gussmaschinen nötig. Durch stetige Weiterentwicklung seit Ende der 80er Jahre ist mittlerweile die Technik ausgereift und der Titanguss problemlos durchführbar (Hopp 1997).
Da, wie bei allen neuen Materialien, noch Langzeituntersuchungen fehlen, ist eine Aussage über den Einsatz dieser Kronen derzeit noch nicht möglich (Liebold et al. 2007).

Vorteile Nachteile
  • sehr langlebig
  • relativ kostengünstig
  • aufgrund ihrer Kaufläche aus Metall kiefergelenkschonend
  • eingeschränkte Ästhetik
  • problematisch bei direktem Kontakt mit anderen Metallen
  • starke Wärmeübertragung auf den Zahn möglich
  • unter Umständen Metallgeschmack
Haltbarkeit Beteiligung der Krankenkasse
  • sehr langlebig, 15 Jahre und länger
  • Der Zahnarzt muss für Zahnersatz eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Zahnersatz sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • ja, die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an der Regelversorgung mit einem Festzuschuss der Befundklasse 1.1.

Teilkrone

Im Gegensatz zur Vollkrone bedeckt die Teilkrone nicht den ganzen Zahn. Denn nicht immer ist der Zahn so stark beschädigt, dass der Zahnarzt ihn mit einer Vollkrone vollständig bedecken muss (DGZPW 2008a). Vor allem, wenn der zur Backe gehende Teil des Zahnes nicht zerstört ist, muss dieser gesunde Teil nicht vom Zahnarzt beschliffen werden. Reicht in diesem Fall eine Füllung bzw. ein Inlay/Onlay nicht mehr aus, eine Vollkrone ist aber noch nicht notwendig, dann bietet sich als Alternative die Teilkrone an. Teilkronen können aus Gold bzw. aus einer Nichtedelmetall-Legierung (NEM) hergestellt werden (siehe auch unter Vollgusskrone). Selbst Teilkronen aus Keramik sind möglich. Allerdings kommt es bei Keramikteilkronen deutlich häufiger zu Verlusten als bei Teilkronen aus Gold (Wagner et al. 2007). Ähnlich sieht es die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). In ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2007 kommt sie zum Schluss: „Im Vergleich zu Inlays aus Keramik sind die Erfahrungen mit Teilkronen im Seitenzahnbereich aus diesem Werkstoff wesentlich geringer. Publizierte Daten aus klinischen Untersuchungen geben jedoch Hinweise darauf, dass mit modernen Keramiken Überlebensraten erzielt werden können, die nach bis zu sieben Jahren bei 81% liegen. Vergleichbare Gussmetallrestaurationen erzielten eine Überlebensrate von 86% nach zehn Jahren. Besonders abgewogen werden sollte die Anfertigung von Keramikteilkronen bei Patienten mit ausgeprägten Bruxismus.“ (DGZMK 2007).

Entsprechend der von der Krone bedeckten Zahnflächen unterscheidet man zwischen Halbkrone, Dreiviertelkrone und Vierfünftelkrone. In jedem Fall ist die Kaufläche des Zahns vollständig bedeckt. Der Rand der Teilkrone endet oberhalb des Zahnfleischrandes (supragingival). Das Beschleifen des Zahnes erfordert vom Zahnarzt viel manuelles Geschick. In bestimmten Fällen wird der Halt (= Retention) der Teilkrone auf dem Zahnstumpf durch kleine gegossene Retentionsstifte, sogenannte Pinledges, verbessert.

Bei der Teilkrone wird in der Regel die Wange
zugwandte Zahnseide nicht von der Krone bedeckt.
Diese Zahnfläche wird nicht beschliffen.
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Die Teilkrone auf dem vorletzten Backenzahn
bedeckt alle Zahnhöcker.
Grafik: dentimages.

Teilkronen auf den Backenzähnen.
Copyright: Shutterstock

Da bei der Teilkrone nicht alle Zahnflächen bedeckt werden, ist die Abgrenzung zwischen Teilkrone und Onlay fließend, aber für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wichtig. Denn, während die GKV für Teilkronen einen Festzuschuss bezahlt, beteiligt sie sich bei Onlays nur gering im Rahmen der Mehrkostenregelung. Etwas vereinfacht kann gesagt werden: Eine Teilkrone muss alle Zahnhöcker überdecken.

       Vorteile         Nachteile
  •  Schonung gesunder Zahnsubstanz
  •  ästhetisch ansprechend
  • nur bei guter Mundpflege möglich
  • unter Umständen Metallgeschmack
  • problematisch bei direktem Kontakt mit anderen Metallen
        Haltbarkeit         Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • bei guter Mundhygiene sehr langlebig, 15 Jahre und länger
  • Der Zahnarzt muss für Zahnersatz eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Zahnersatz sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • ja, die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an der Regelversorgung mit einem Festzuschuss der Befundklasse 1.2.

Kunststoffverblendkrone

Bei der Kunststoffverblendkrone wird aus ästhetischen Gründen der Metallkern mit zahnfarbenem Kunststoff überzogen. Anschließend wird die Verblendung individuell nach der Zahnform des Patienten ausgearbeitet und hochglanzpoliert. Kunststoffverblendungen können sich im Laufe der Jahre durch Farbstoffe aus Nahrungsmitteln, z.B. Tee, Rotwein, verfärben und unansehnlich werden. Sie sind außerdem nur wenig abriebfest und daher nicht geeignet für die Verblendung von Kauflächen. Sehr intensives Zähneputzen mit Zahnpasten, die stark scheuern, können die Kunststoffverblendung schädigen. Die Lebensdauer von Kunststoffverblendkronen ist deshalb weitaus kürzer als die von Keramikverblendkronen.

Keramikverblendung – Kunststoffverblendung
Der Zahnersatz der linken Oberkieferhälfte wurde – mit Ausnahme der beiden hinteren Mahlzähne – mit Keramik verblendet. Auch die Kauflächen der verblendeten Zähne können zahnfarben gestaltet werden. Für die rechte Kieferhälfte erfolgte die Verblendung mit einem Kunststoffmaterial. Da Kunststoffverblendungen nicht abriebfest sind, konnten die Kauflächen nicht verblendet werden. Copryright: Shutterstock

     Vorteile         Nachteile
  • ästhetisch ansprechend
  • kostengünstige Verblendkrone
  • Kunststoff verfärbt sich oft nach einiger Zeit
  • teilweise Metallteile der Krone sichtbar
  • nicht optimal bei Kunstlicht
  • stärkeres Beschleifen des Zahnes als bei Vollgusskrone nötig
        Haltbarkeit         Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • Haltbarkeit aufgrund geringerer Abriebfestigkeit des Kunststoffes und der Verfärbungen begrenzter als bei Keramikverblendkronen
  • Der Zahnarzt muss für Zahnersatz eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Zahnersatz sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • ja, bis zum 5. Zahn im Oberkiefer, bzw. 4. Zahn im Unterkiefer werden die Kosten der Verblendung bezuschusst. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an der Regelversorgung mit einem Festzuschuss der Befundklasse 1.3.
    (Anmerkung: Der Festzuschuss berechnet sich aus dem Festzuschuss 1.3 für die Verblendung und dem Festzuschuss 1.1 für eine Vollgusskrone in NEM. Die Verblendung nach Kassenrichtlinien umfasst nur die backenseitige Kronenfläche. Die der Zunge bzw. dem Gaumen zugewandten Kronenflächen und die Kauflächen der Seitenzähne sind nicht verblendet.)

Keramikverblendkrone (Metallkeramikkrone, Verblend-Metall-Keramik-Kronen (VMK))

Die Einführung der Metallkeramik vor fast fünfzig Jahren hat zu erheblichen Fortschritten bei der Herstellung von zahnfarbenen Kronen geführt. Die Nachteile der kunststoffverblendeten Kronen, beispielsweise mangelnde Beständigkeit gegen Verfärbung und unzureichende Festigkeit gegen Abrieb, wurden durch die Verwendung von Keramik als Verblendwerkstoff beseitigt. Aufgrund langjähriger Erfahrungen gelten Metallkeramik-Kronen als bewährtes Therapiemittel (Reitemeier et al. 2007).

Bei der Keramikverblendkrone wird aus ästhetischen Gründen der Metallkern, der den beschliffenen Zahnstumpf voll umfasst, mit einer zahnfarbenen keramischen Masse in einem aufwendigen Schicht- und Brennverfahren überzogen. Die Keramikverblendung ist farbstabil. Da sie – im Gegensatz zu Kunststoffverblendungen  – außerdem abriebsfest ist, können auch die Kauflächen verblendet werden. Konstruktionsbedingt ist am Zahnfleischrand ein schmaler Metallrand sichtbar. Soll dieser Metallrand vermieden werden, muss eine metallfreie Gestaltung des Kronenrandes vorgenommen werden. Hierzu legt der Zahntechniker metallfreie Keramikschultern im Bereich der Kronenränder an. Die Folge: Das auf den Zahn treffende Licht wird in den Zahnstumpf weitergeleitet und kann von dort in das umgebene Zahnfleisch eintreten. Damit erscheint das Zahnfleisch in der gewünschten blass-rosa Farbe. Bei einem Rückgang des Zahnfleisches entsteht zudem kein dunkler Metallrand.

Copryright: Shutterstock

20 Jahre alte metallkeramische Kronen mit dunkel
erscheinenden Kronenrändern und unzureichender Kronenlänge.

Metallkeramikkrone mit metallfreier Keramikschulter
zur Verbesserung der Ästhetik.

Metallkeramische Frontzahnkronen ohne
Metallränder nach der Eingliederung.
Fotos: dentimages.

Die Härte der Keramikverblendung kann dazu führen, dass bei einem Stoß oder Schlag die Keramkverblendung teilweise vom Metallgerüst abplatzt, was in immerhin 5 Prozent der Fälle bereits recht frühzeitig nach dem Eingliedern der Krone in den Mund vorkommt (Frankenberger 2007). Mit gewissen Einschränkungen – vor allem hinsichtlich der Ästhetik – sind im Mund Reparaturen mit Kunststoff möglich.

 Vorteile Nachteile
  • ästhetisch sehr ansprechend
  • hohe Abriebfestigkeit der Verblendung
  • zahnfarbene Kaufläche
  • nahezu kein Metall sichtbar
  • höhere Kosten im Vergleich zur Kunststoffverblendung
  • Wärmeübertragung auf Zahn möglich
  • kleiner Metallrand kann bei Zahnfleischschwund sichtbar werden
  • nicht optimal bei Kunstlicht
  • stärkeres Beschleifen des Zahnes als bei Vollgusskrone nötig
 Haltbarkeit  Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • sehr langlebig
  • Der Zahnarzt muss für Zahnersatz eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Zahnersatz sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • ja, bis zum 5. Zahn im Oberkiefer, bzw. 4. Zahn im Unterkiefer werden die Kosten der Verblendung bezuschusst. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an der Regelversorgung mit einem Festzuschuss der Befundklasse 1.3.
    (Anmerkung: Der Festzuschuss berechnet sich aus dem Festzuschuss 1.3 für die Verblendung und dem Festzuschuss 1.1 für eine Vollgusskrone in NEM. Die Verblendung nach Kassenrichtlinien umfasst nur die backenseitige Kronenfläche. Die der Zunge bzw. dem Gaumen zugewandten Kronenflächen und die Kauflächen der Seitenzähne sind nicht verblendet.)

Vollkeramikkrone

Die Vollkeramikkrone besteht komplett aus Keramik, ist also metallfrei.

In der Zahnmedizin können zwei Gruppen vollkeramischer Materialien unterschieden werden:

• Keramiken, die ohne weitere Verblendung oder nach Verblendung mit einem werkstoffkundlich
vergleichbaren Material zumeist adhäsiv mit Kunststoffklebern befestigt werden (Glaskeramiken),

• Keramiken mit hoher Festigkeit, die lediglich als Gerüstwerkstoffe dienen und mit einer speziellen
Keramik verblendet werden (Hartkernkeramiken, InCeram Alumina beziehungsweise Zirconia,
Aluminiumoxid- und Zirkoniumdioxidkeramik) (Luthardt 2005). Im Prinzip gleicht dieses Verfahren
der Metallkeramik. Nur wird anstelle des Metallgerüstes ein Gerüst aus Hartkeramik hergestellt.

Aufgrund ihrer unnachahmlichen Ästhetik wird sie vor allem Frontzahnbereich, also von Eckzahn zu Eckzahn, eingesetzt. Da das Metallgerüst fehlt, sind Vollkeramikronen lichtdurchlässig (transparent). Der Lichtdurchtritt ist nahezu identisch mit dem natürlicher Zähne.

Durchlichtaufnahme bei Kronen aus Metallkeramik.
Die Metallgerüste verhindern den Lichtdurchtritt.

Durchlichtaufnahme bei Vollkeramikkronen.
Der Lichtdurchtritt ist nahezu identisch mit
dem natürlicher Zähne. Fotos: dentimages.

Ein weiterer Vorteil ist die gute Gewebeverträglichkeit und Biokompatibilität von Keramik. Als biokompatibel (gr. bios = Leben + kompatibel = verträglich) werden Werkstoffe bezeichnet, die keinen negativen Einfluss auf den Körper haben. In diesem Sinn ist Keramik ein absolut gut verträgliches Material, auf das es keine Allergien und Unverträglichkeiten gibt. Es ist inert, d. h. es reagiert nicht auf andere Stoffe (Calamini/Grüner 1997). Bei Allergien auf Gold oder Kunststoff wäre somit Keramik das Mittel der Wahl, gäbe es da nicht die Problematik des Befestigungsklebers aus Kunststoff (Ausnahme: Zirkonoxidkeramik). Im Gegensatz zu Metall das die Wärme leitet, wirkt Keramik als guter Wärmeisolator. Auch bei empfindlichen Zähnen sind also durch Warm-Kalt-Wechsel keine Irritationen zu erwarten.

Zwar sind Vollkeramikkronen dauerhaft und farbstabil. Die Härte von Vollkeramikkronen bringt auch einen Nachteil mit sich: Ein Schlag, ein Stoß, aber auch durch einen Biß auf einen harten Gegenstand oder durch ausgeprägtes Knirschen mit den Zähnen – und schon kann es sein, dass die Krone splittert oder bricht. Eine Reparatur ist dann schwierig oder ganz unmöglich.
Aufgrund der hohen Belastung durch den Kaudruck, sind Keramikkronen im Seitenzahnbereich stärker der Gefahr einer Keramikabsplitterung oder gar eines Keramikbruchs ausgesetzt. Lediglich Vollkeramikkronen aus einer hochfesten Spezialkeramik (Zirkonoxid, Zirkoniumdioxid) können problemlos auch im Seitenzahnbereich verwendet werden. Bei Personen, die stark mit den Zähnen knirschen (Bruxismus) oder unter therapieresistenten Parafunktionen (z. B. Pressen mit den Zähnen) leiden, sollte die Verwendung von Vollkeramikkronen prinzipiell kritisch betrachtet werden (Freesmeyer et al. 2008).

Die Herstellung von Vollkeramikkronen ist aufwendig und teuer. Befestigt werden Vollkeramikkronen in der Regel mit speziellen Kunststoffklebern, deren biologische Verträglichkeit noch nicht abschließend geklärt ist. Insofern wird auch die gute Bioverträglichkeit der Vollkeramikkrone eingeschränkt! Zur Verklebung wird zunächst die Zahnoberfläche durch Aufbringung einer Säure (meist 30-40%ige Phosphorsäure: Ätzgel) aufgeraut. Die so entstandene Oberflächenvergrößerung ermöglicht, dass der flüssige Klebekunststoff in die aufgerauten Strukturen einfließt und nach der Aushärtung eine sichere Verankerung bietet. Diese Klebetechnik (Adhäsivtechnik) ist sehr verarbeitungsempfindlich und benötigt eine sehr gute Trockenlegung in der Mundhöhle, daher wird in der Regel am zu behandelnden Zahn Kofferdam (Spanngummi) angelegt. Nur Kronen aus Zirkonoxidkeramik können sowohl adhäsiv mit Kunststoffklebern (Komposit) als auch mit herkömmlichen Zement (Glasionomer- oder Zinkoxidphosphatzement) auf dem Zahn befestigt werden.

 Vorteile  Nachteile
  • genügt höchsten ästhetischen Ansprüchen
  • sehr gute Bioverträglichkeit
  • keine Warm-/Kaltübertragung auf den Zahn
  • Zahn muss relativ stark beschliffen werden
  • nicht geeignet bei Knirschern (Bruxismus) und therapieresistenten Parafunktionen (z. B. Pressen)
  • nicht so stabil wie Keramikverblendkrone
    Ausnahme: Hartkeramik
  • Befestigung mit Kunststoffkleber (toxisches und allergisches Potential noch nicht abschließend geklärt)
    Ausnahme: Hartkeramik
  • hohe Kosten durch aufwendige Herstellung
  • nicht so stabil wie Keramikverblendkrone
 Haltbarkeit  Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • sehr langlebig
  • Der Zahnarzt muss für Zahnersatz eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Zahnersatz sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • ja, denn die Vollkeramikkrone gehört zur so genannten “Gleichartigen Versorgung”.  Dementspechend zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Festzuschuss für eine metallische Vollguskrone. Bis zum 5. Zahn im Oberkiefer, bzw. 4. Zahn im Unterkiefer wird zusätzlich ein Festzuschuss für die Verblendung bezahlt. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an der Regelversorgung mit einem Festzuschuss der Befundklasse 1.1.
    (Anmerkung: Der Festzuschuss berechnet sich aus dem Festzuschuss 1.1 für eine Vollgusskrone in NEM.)

Galvanokrone

Bei der Galvanokrone wird in einem galvanischen Verfahren ein nur 0,2 Millimeter starkes Metallgerüst aus reinem 999er Feingold hergestellt. Hierzu muss ein Gipsmodell des beschliffenen Zahnstumpfes zunächst mit einem Silberlack leitend gemacht werden. Dieser Stumpf wird anschließend in ein galvanisches Bad, d. h. in eine leitende Goldlösung getaucht. Fließt nun Strom durch das galvanische Bad, so scheidet sich hochreines Gold auf dem Silberlack-Duplikat ab. Es entsteht eine Kappe aus Feingold. Dieses Goldkäppchen wird anschließend mit keramischer Masse in einem aufwendigen Schicht- und Brennverfahren verblendet. Der so nachgebildete Zahn sieht natürlich schön und täuschend echt aus. Ein sehr schmaler Goldrand lässt Kontur und Größe der Krone erkennen.

Metallgerüst der Galvanokrone.

Die Keramikmasse wird in Schichten auf
das Galvanogerüst aufgetragen.

Verblendete Frontzahn-Galvanokrone.
Fotos: WIELAND Dental – Technik GmbH & Co. KG.

Galvanokronen werden seit vielen Jahren eingesetzt. Sie sind sowohl für Front- als auch für den Seitenzahnbereich geeignet. Der Vorteil der Galvanokronen liegt in ihrer hohen Passgenauigkeit und in der geringen Metalldicke. Dies ermöglicht dem Zahnarzt, den Zahn weniger stark zu beschleifen, bzw. dem Zahntechniker zur Verbesserung der Ästhetik mehr Keramik auf das Käppchen aufzubringen als bei einer Metallgusskrone.

Ein besonderes Merkmal ist gute Gewebeverträglichkeit (Biokompatibilität) der Galvanokronen, denn sowohl reines Gold als auch Keramik sind Materialien, die als gesundheitlich unbedenklich gelten (DGZMK 2002). Galvanokronen können mit herkömmlichen Zement (Glasionomer- oder Zinkoxidphosphatzement) auf dem Zahn befestigt werden.

 Vorteile  Nachteile
  • genügt höchsten ästhetischen Ansprüchen
  • sehr gute Bioverträglichkeit
  • hohe Passgenauigkeit
  • hohe Kosten durch aufwendige Herstellung
 Haltbarkeit Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • sehr langlebig
  • Der Zahnarzt muss für Zahnersatz eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Zahnersatz sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • ja, denn die Galvanokrone gehört zur so genannten “Gleichartigen Versorgung”.  Dementspechend zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Festzuschuss für eine metallische Vollguskrone. Bis zum 5. Zahn im Oberkiefer, bzw. 4. Zahn im Unterkiefer wird zusätzlich ein Festzuschuss für die Verblendung bezahlt. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an der Regelversorgung mit einem Festzuschuss der Befundklasse 1.1.
    (Anmerkung: Der Festzuschuss berechnet sich aus dem Festzuschuss 1.1 für eine Vollgusskrone in NEM.)

Stiftaufbau

Wenn der Zahn zerstört, die Zahnwurzel wurzelbehandelt aber noch erhaltungswürdig ist, bietet sich der Stiftaufbau an. Eine Verstärkung der Zähne, wie oft angenommen, wird durch den Stiftaufbau nicht erzielt (Trope et al. 1985, Attin et al. 1994). Im Gegenteil: Stiftaufbauten schwächen den Zahn eher. Der Aufbau hat lediglich die Aufgabe, unter Schonung möglichst viel gesunder Zahnhartsubstanz eine zuverlässige Verankerung der Krone zu gewährleisten (DGZMK 2003). Dennoch werden noch immer wurzelkanalbehandelte Zähne, trotz oft noch ausreichend vorhandener Zahnhartsubstanz, durch Stiftstumpfaufbauten aus metallischen Werkstoffen rekonstruiert (Willershausen et al. 2002). Die Folge: Der bereits durch die Wurzelkanalbehandlung geschwächte Zahn wird durch die Vorbohrungen für Wurzelstifte noch weiter geschädigt (Attin et al. 1994, Tronstadt 2003). Mit modernen Kunststoffen, die adhäsiv am Zahn verklebt werden, lässt sich in sehr vielen Fälldie vorhandene Restzahnsubstanz so stabilisieren, dass auf einen Stift verzichtet werden kann. Die mit dem Stift verbundenen Risiken, beispielsweise das Durchbohren des Wurzelkanals, werden bei dieser Technik vermieden.

Wurzelstift-Aufbau mit vorgefertigtem Stift für den individuellen Aufbau
marktoter Zähne.

Ein vorgefertigter (konfektionierter) Stift oder im Dentallabor hergestellter (individueller) Stiftaufbau wird im Wurzelkanal verankert und darauf eine Verblend- oder Vollgusskrone gesetzt. Neben Stiftsystemen auf Metallbasis werden heute verstärkt Systeme aus faserverstärktem Komposite und auf Zirkonbasis (Keramik) eingesetzt. Zwar liegen vor allem für adhäsiv befestigte Glasfaserstifte gute Ergebnisse vor (El-Ela et al. 2008), jedoch sind derzeit noch keine Langzeitaussagen möglich. Der im Wurzelkanal verankerte Stift sollte aus statischen Gründen mindestens die selbe Länge haben, wie die darauf befestigte künstliche Zahnkrone (Sorensen/Martinoff 1984). Gleichzeitig sollten jedoch mehr als 3 mm Wurzelkanalfüllung belassen werden, um die Versiegelung des Wurzelkanalausgangs zum umgebenden Knochen zu gewährleisten.

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Im oberen Drittel des Wurzelkanals wird
die Wurzelfüllung entfernt.

Nachdem der Stift zementiert
wurde, wird rings um den
Kopf des Stifts ein Aufbau-
material aufgetragen.

Das Aufbaumaterial für die
Aufnahme einer Krone wird
modelliert.

Der Zahn wird für die Aufnahme
einer Krone präpariert. Grafiken: dentimages.

Während früher Wurzelstift und Zahnkrone aus einem Stück gefertigt wurden, werden heute Stiftaufbau und Krone getrennt eingesetzt. Das ermöglicht, den Stiftaufbau im Zahn zu belassen, wenn eine neue Krone angefertigt werden muss. Die natürliche Zahnkrone wird nur so weit abgeschliffen, wie das Ausmaß der Zerstörung es erfordert. Die fehlenden Anteile der Zahnkrone werden dann durch den Stiftaufbau ersetzt und anschließend der Zahn mit einer Krone versorgt (Lehmann et al. 2008).

Vorteile  Nachteile
  • natürliche Zahnwurzel wird erhalten
  • weitere Vorteile entsprechend der gewählten Kronenart (siehe dort)
  • entsprechend der gewählten Kronenart (siehe dort)
Haltbarkeit Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • entsprechend der gewählten Kronenart
  • ja, die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an der Regelversorgung mit einem Festzuschuss:
    Befundklasse 1.4 für konfektionierten Stiftaufbau bzw. Befundklasse 1.5 für einen gegossenen Stiftaufbau.

Teleskopkrone/Konuskrone

Ist eine festsitzende/herausnehmbare Prothesenversorgung notwendig, wird häufig eine Teleskop- oder Konuskrone gewählt. Sie wird vorwiegend dann angewendet, wenn bei einer umfangreichen Prothesenversorgung auf Klammern verzichtet und die zur Verankerung vorgesehenen Zähne zusätzlich geschützt werden sollen.

Auf den beschliffenen Zähnen werden zunächst Primärkronen, die sogenannten Innenkronen, befestigt. Über diese Innenkronen wird der abnehmbare Zahnersatz mit den an ihm angebrachten Sekundärkronen (Außenkrone) befestigt. Der optimale Sitz und der Halt der Prothese wird durch eine auf den hundertstel Millimeter gearbeitete Passgenauigkeit erreicht.

Die Primärkronen können aus Edelmetall oder Nicht-Edelmetall hergestellt werden. Durch moderne CAD/CAM-Verfahren lassen sich die Primärteile sogar aus Zirkonoxid zahnfarben herstellen und bieten somit sowohl parodontal als auch ästhetisch eine gute Versorgungsmöglichkeit. Allerdings liegen hierzu noch keine Langzeiterfahrungen vor, weitere Studien sind nötig (DGZPW 2008b, Rösch/Mericske-Stern 2008).

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Innenteleskope können sowohl aus Metall als
auch aus Zirkonkeramik gefertigt
werden. Foto: dentimages.

  Vorteile   Nachteile
  •  genügt hohen ästhetischen Ansprüchen
  • hohe Kosten durch aufwendige Herstellung
  • erhöhter Platzbedarf, Zahn muss stärker beschliffen werden
  Haltbarkeit   Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • sehr langlebig
  • Der Zahnarzt muss für Zahnersatz eine zweijährige Gewähr übernehmen. Identische und Teilwiederholungen von Zahnersatz sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen. Ausnahmen hiervon bestimmen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich. (SGB V, § 136 b).Für eine Gewährleistung braucht der Patient keine Praxisgebühr zu entrichten!
  • teilweise, bei mehr als drei Restzähnen im zu versorgenden Kiefer werden nur zwei Kronen durch einen Festzuschuss der Befundklasse 3.2 bezuschusst. Bei lediglich drei Restzähnen werden drei Kronen durch einen Festzuschuss der Befundklasse 4.6 bezuschusst.

In der folgenden Tabelle stellen wir Ihnen die einzelnen Kronenarten nochmals gegenüber (nach Prof. Dr. Wirz, Universität Basel, aus: Gavanoprothetik, Quintessenz, Berlin)

Kronenarten Platzbedarf Passgenauigkeit Zementierbarkeit Biokompatibilität Ästhetik Kosten Haltbarkeit
Vollgusskrone +++ ++ +++ ++ (-) +++ +++
Kunststoffverblendkrone ++ ++ +++ ++ ++ ++ ++
Keramikverblendkrone ++ ++ +++ ++ ++ ++ +++
Galvanokrone +++ +++ +++ +++ +++ ++ ++
Empress-Krone + ++ ++ +++ +++ + ++
In-Ceram-Krone + ++ +++ +++ +++ + ++
Procera-Krone ++ + ++ +++ ++ + ++


Festzuschuss-System für Zahnersatz (für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse)
Gesetzlich Versicherte erhalten für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen von ihren Krankenkassen so genannte befundbezogene Festzuschüsse. Das heißt: Für einen bestimmten Befund (z.B. ein fehlender Seitenzahn) gibt es immer denselben Festbetrag als Zuschuss von der Krankenkasse.

Der Festzuschuss deckt 50 Prozent der statistischen Durchschnittskosten der Regelversorgung ab, also der Behandlung, die medizinisch beim vorliegenden Befund angemessen und als “Standardtherapie” vorgesehen ist. Wer fünf bzw. zehn Jahre lang regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss (Bonussystem). Nach fünf Jahren erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren liegt er um 30 Prozent höher.

Mehr über die Festzuschüsse, die Befundeinteilungen, die Definitionen: “Regelversorgung”, “gleichertiger Zahnersatz”, “andersartiger Zahnersatz”, aber auch über die Höhe der Festzuschüsse erfahren Sie unter “Festzuschuss-System”.

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