Veneer / Lumineer®

Veneers sind hauchdünne transparente Schalen (Facetten) aus Keramik, die mit einem speziellen Kleber durch eine Säure-Ätztechnik am Zahn, meist ein Frontzahn, befestigt werden, ähnlich wie künstliche Fingernägel. Die spezielle Klebetechnik gewährleistet eine optimale Verbindung zwischen Veneer und Zahn ohne Randspalten.

Die Anfertigung von Veneers kann in einer Sitzung direkt am Patienten (direkte Methode, chairside) oder nach Abdrucknahme und Herstellung in einem zahntechnischen Labor in zwei Sitzungen geschehen (indirekte Methode, labside). Beim direkten Herstellungsverfahren (CAD/CAM-Verfahren, z. B. Cerec-System) wird der beschliffene Zahn mit einem Laserstrahl abgetastet. Die Daten werden im Computer mit Hilfe einer speziellen CAD-Konstruktionssoftware aufbereitet und an eine Fräsmaschine übertragen, die das Veneer anschliessend aus einem industriell gefertigten Keramikblock herausschleift. So hergestellte Veneers sparen nicht nur durch den Verzicht auf die Herstellung im Zahntechniklabor Zeit, sondern auch Geld, da sie zumeist kostengünstiger von der Zahnarztpraxis angeboten werden. In punkto Ästhetik sind diese Computer-Veneers den im Dentallabor angefertigten allerdings unterlegen.

In ihrer Stellungnahme vom 01.03.98 zur wissenschaftlichen Anerkennung von Keramikveneers bezieht sich die DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) auf klinische Langzeituntersuchungen zu Veneers, die nach Ansicht der DGZMK eine Bewertung erlauben. Die Langzeituntersuchungen beschäftigen sich insbesondere mit der Frage nach Dauerhaftigkeit, ästhetischem Erscheinungsbild, durchschnittlicher Verweildauer im Mund, lokalen Nebenwirkungen, wie z. B. langfristige Reaktionen der Pulpa, des Zahnhalteapparats, Sekundärkaries usw. Da sich in diesen Studien der Einsatz von adhäsiv befestigten Keramikverblendschalen klinisch bewährt hat, wurde die Versorgung mit Veneers von der DGZMK wissenschaftlich anerkannt (Stellungnahme DGZMK 2007, Mörig 2000). Es gibt Schätzungen, wonach gut die Hälfte aller Zähne, die mit einer Krone versorgt sind, auch mit einem Veneer gut bedient wären (Stiftung Warentest 2003).

 Gründe für ein Veneer Gründe gegen ein Veneer
  • genügt höchsten ästhetischen Ansprüchen
  • sehr gute Bioverträglichkeit
  • hohe Passgenauigkeit
  • Beseitigung von Verfärbungen
  • Korrektur der Zahnform (z. B. bei Zapfenzähnen)
  • Korrektur der Zahnstellung (z. B. Zahndrehung)
  • Lückenschluss (z. B. Diastema)
  • Zahnverlängerung
  • Schutz der Zahnhartsubstanz bei Erosionen, Abrasionen
  • die gewünschten Veränderungen kann mit einer Komposit-Füllungen erreicht werden (minimal invasiv)
  • Knirrschen mit den Zähnen (Bruxismus)
  • ungenügender oder zu wenig Zahnschmelz vorhanden
  • Defekt geht bis tief unter den Zahnfleischrand
  • starke Verfärbungen schwer abzudecken
  • sehr breite Lücken zwischen den Zähnen
  • sehr große Verlängerung der Zähne nötig
  • schlechte Mundhygiene (Gingivitis, Parodontitis)
 Haltbarkeit  Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse
  • langlebig, 10 Jahre und länger
  • nein, die Abrechnung eines Veneers ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht geregelt. Die Leistung ist daher keine Vertragsleistung und kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Es wird kein Festzuschuss nach der Befundklasse 1.1 Krone gezahlt. Der Zahnarzt berechnet die Leistung nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
  • Die Kosten für ein laborgefertigtes Veneer betragen ca. 700 – 1200 €

Veneers meist aus ästhetischen Gründen

Mit Veneers ist es möglich, die Zähne in jeder Farbgebung zu gestalten. Daher werden diese Verblendschalen meist aus ästhetischen Gründen, beispielsweise bei Verfärbungen oder Schmelzbildungsstörungen, angefertigt. Aber auch Korrekturen der Zahnform und Korrekturen der Zahnstellungen, z. B. von gedrehten oder schief stehenden Zähnen, oder bei zu großen Zwischenräumen der Frontzähne (Diastema), können vorgenommen werden.

Dunkel verfärbter Schneidezahn.

Im Labor fertig gestellte Keramikschale.

Die Keramikschale wird auf den Zahn geklebt.
Das Spanngummi dient zur Trockenlegung.

Die Verfärbung wurde durch das Veneer korrigiert.
Fotos: dentimages.

„Mock-up“ als Vorführmodell

Um Ihnen zunächst eine Vorstellung über Ihr späteres Aussehen zu vermitteln, kann im Zahntechniklabor ein „Mock-up“ ( engl. = Attrappe), also ein Vorführmodell hergestellt werden. Hierzu fertigt der Zahntechniker auf einem Gipsmodell Ihres Gebisses die gewünschte Zahnform in Wachs an („Wax-up“) und überträgt anschließend diese Form in Kunststoff. Diese Kunststoff-Facette kann dann als Vorführmodell in Ihren Mund anprobiert und verändert werden, ohne das bereits Ihr natürlicher Zahn beschliffen werden muss. So lässt sich nicht nur die Ästhetik im Vorfeld prüfen, sondern auch, ob die Aussprache ungestört möglich ist. Denn vor allem die „f“-,“s“– und „sch“-Laute stehen in direktem Zusammenhang mit Schneidekantenlänge und der Stellung der Frontzähne. Eine Veränderung kann daher zu erheblichen phonetischen Störungen führen. Erst wenn Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind, kann der Zahntechniker – ohne böse Überraschungen zu erleben – mit der Herstellung des Veneers beginnen.

Sehr kurze, schmale Zapfenzähne (seitliche Schneidezähne)
die ästhetisch stören.

Das Gipsmodell zeigt den für das Veneer
beschliffenen Zahn.

Fertige Veneers im Mund.
Fotos: dentimages.

Minimal-invasiv sieht anders aus

Zwar wird zur Befestigung dieser etwa 0,4 bis 0,8 Millimeter dicken Keramikschale der Zahn nur mäßig im sichtbaren Bereich, also auf der der Lippe zugewandten Seite, beschliffen. Zusätzlich muss Ihr Zahnarzt aber in den meisten Fällen auch die Schneidekante um etwa 1,5 bis 2 Millimeter gekürzt werden (Degudent o. J.). Nur bei “Kontaktlinsenveneers” erfolgt keine Kürzung der Schneidekante. Richtig ist zwar, dass für eine normale Keramikkrone weitaus mehr Zahnmaterial, nämlich bis zu 70% der natürlichen Zahnkrone,  abgeschliffen werden muss. Aber auch bei einem Veneer gehen bis zu 30% der Zahnhartsubstanz durch das Beschleifen verloren (Edelhoff/Sorensen 2002, Kern/Pröbster 2003). Eine „minimal-invasive“ Behandlung – wie oft behauptet – ist die Versorgung mit Veneers nur dann, wenn hierdurch eine Vollkrone vermieden wird.

Auch lückig stehende Unterkieferfront-
zähne können als ästhetisch störend
empfunden werden.

Präparation für Keramikschalen: Zur
Schließung der Lücken wurde das Be-
schleifen weit in den Zahnzwischenraum
ausgedehnt. Hierdurch wird allerdings
mehr gesundes Zahnmaterial geopfert.

Durch die Keramikschalen wurden die Zwischenräume geschlossen.
Fotos: dentimages.

Denn schließlich sind minimal-invasive Behandlungsformen Verfahren zur Wiederherstellung von Form, Funktion und
Ästhetik, bei denen möglichst wenig gesunde Zahnsubstanz entfernt wird (Christensen 2005). Können die Defekte im Frontzahnbereich mit einer Kompositfüllung, die weitaus Zahn schonender ist, korrigiert werden, ist diese Therapie günstiger. Was letztlich bedeutet, dass in vielen Fällen, in denen Veneers als Therapie verwendet werden, auch auf direkt im Mund angefertigte weitaus weniger invasive Kunststofffüllungen (Komposit-Füllungen) zurückgegriffen werden kann ( White/Eakle 2000, Ernst 2005, Malterud 2006, Staehle 2006). Was nicht nur preisgünstiger ist, sondern auch der Einhaltung der hehren Prinzipen der Medizin, nämlich “primum nihil nocere”, Berücksichtigung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses einer Maßnahme und der Beachtung des Prinzips von der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel entspricht. Bevor wegen eines Lückenschlusses oder der Beseitigung eines schwarzen Dreiecks im Zahnzwischenraum eine gesunde Zahnfläche abgeschliffen wird, muss sorgfältig abgewogen und mit dem Patienten besprochen werden, ob dieses Behandlungsziel nicht auch mit einer noninvasiven Maßnahme, also der Komposit-Technik, zu erreichen ist (Klaiber 2006).

Abgebrochene Schneidekanten an den
Unterkieferfrontzähnen.

Wiederaufbau der Schneidekanten mit Komposit-
Füllungen anstelle von Veneers. Fotos: dentimages.

Professor Hans Jörg Staehle, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde in Heidelberg, bringt es auf den Punkt: „Die immer noch weit verbreitete, aber veraltete Vorstellung, nämlich dass direkt eingebrachte Füllungen eher ‚minderwertig‘ seien, wohingegen nur indirekte Veneers (…) zu den ‚hochwertigen‘ Versorgungen zählten, muss künftig grundlegend korrigiert werden. In sehr vielen Fällen (zum Beispiel bei der Erstversorgung) ist schon heute dem direkten Vorgehen wegen der größeren Substanzschonung und der unmittelbaren Umsetzbarkeit der Intervention eindeutig der Vorzug zu geben.“ (Staehle 2011).

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