Wurzelteilung

Unter Hemisektion versteht man das Entfernen einer oder mehrerer Wurzeln eines mehrwurzeligen Zahnes. Der Eingriff ist manchmal aus parodontalen Gründen wünschenswert, z.B. wenn die Behandlung einer Knochentasche nicht erfolgreich war. Eine Hemisektion kann aber auch erforderlich sein, wenn eine Entzündung an der Wurzelspitze nur auf eine Zahnwurzel beschränkt ist und eine herkömmliche Wurzelkanalbehandlung nicht möglich ist oder erfolglos war. Die erkrankte Wurzel wird entfernt, die gesunde Wurzel bleibt erhalten und kann z.B. als Befestigung für eine Brücke dienen dienen.

Indikation Kontraindikation
  • Unzureichende Wurzelfüllung, die nicht verbessert werden kann.
  • Knochenabbau im Bereich der Wurzelteilung bei Backenzähnen (Furkation), wenn noch eine Wurzel fest im Knochen verankert ist.
  • Sehr stark fortgeschrittener Knochenabbau an allen Wurzeln des betreffenden Zahnes.
  • Nur geringfügiger Kochenabbau im Bereich der Wurzelteilung.
  • Desinteresse des Patienten an Zahnerhaltung.

Operationsablauf

Zunächst kontrolliert der Zahnarzt auf einer Röntgenaufnahme den Zustand des Zahnes. Vor der Operation wird eine Wurzelbehandlung an der zu erhaltenden Wurzel durchgeführt. Dann wird die Zahnkrone mit einem Bohrer bis zur Wurzelteilung gespalten, so dass der Zahnarzt den einen Kronenteil mit der anhängenden Wurzel entfernen kann.

Beteiligung durch gesetzl. Krankenkasse

  • In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe und/oder zum Erhalt einer bestehenden Zahnersatzversorgung ist die Hemisektion über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsfähig.
  • Eine Prämolarisierung, d. h. die Teilung eines Backenzahnes (Molaren) gehört nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung und kann daher nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

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